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Aus dem Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung folgt für die Mitgliedstaaten die zentrale Garantie ihrer Souveränität und Staatlichkeit gegenüber der Europäischen Union. Mit fortschreitender Integration werden von Seiten der Mitgliedstaaten indes zunehmend Befürchtungen hinsichtlich ausufernder Unionskompetenzen und einem damit verbundenen Souveränitätsverlust geäußert.Rechtlicher Kern dieser Befürchtungen ist die Frage, ob eine klare Abgrenzung der Kompetenzen von Mitgliedstaaten und Union auf der Grundlage des Grundsatzes der begrenzten Einzelermächtigung noch möglich ist. Vor diesem Hintergrund untersucht Dirk Kiekebusch Spannungsverhältnisse, die sich zwischen der begrenzten Einzelermächtigung einerseits und dynamischen Vertragselementen sowie Regulierungsmethoden der Unionsorgane andererseits ergeben. Er zeigt auf, wie die Grenzen der Unionskompetenzen schon im Rechtssetzungsverfahren stärker berücksichtigt und gegenüber den Integrationszielen abgewogen werden könnten.
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Geboren 1981; Studium der Rechtswissenschaft in Göttingen und Murcia, Spanien; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Völkerrecht und Europarecht an der Universität Göttingen und am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht der FU Berlin; Referendariat im Bezirk des Kammergerichts Berlin; seit 2014 Rechtsanwalt in Berlin.
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