§ 1 Abs. 1 BNatSchG weist als rahmenrechtliche Zielvorschrift einen besonderen Geltungsanspruch auf. Der umfassende sachliche Gehalt der Norm bekräftigt diesen Anspruch. Die Arbeit behandelt den Umgang des Gesetzes und der Rechtsprechung mit § 1 Abs. 1 BNatSchG. Das Gesetz und über einhundert Gerichtsentscheidungen werden daraufhin untersucht, inwieweit sie von der Zielvorschrift beeinflußt sind und welche Bedeutung sie dieser zumessen. Dabei zeigt sich, daß das Bundesnaturschutzgesetz selbst wie auch die Gerichte von der Zielnorm in einer Weise Gebrauch machen, die den Schutzgütern von Naturschutz und Landschaftspflege nicht immer zugute kommt. Vorschläge zur Verbesserung der Umsetzung der Vorschrift richtet die Autorin an den Gesetzgeber und die Rechtsprechung, bezieht diese aber auch auf den Umgang der beiden staatlichen Gewalten miteinander.
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Die Autorin: Annedore Rikus, geboren 1972 in Celle. Studium der Rechtswissenschaft in Kiel und Guildford/Surrey 1991-1996. Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Greifswald 1996-1999. Seit 1999 Referendarin am Landgericht Kiel.
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Taschenbuch. Zustand: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -1 Abs. 1 BNatSchG weist als rahmenrechtliche Zielvorschrift einen besonderen Geltungsanspruch auf. Der umfassende sachliche Gehalt der Norm bekräftigt diesen Anspruch. Die Arbeit behandelt den Umgang des Gesetzes und der Rechtsprechung mit1 Abs. 1 BNatSchG. Das Gesetz und über einhundert Gerichtsentscheidungen werden daraufhin untersucht, inwieweit sie von der Zielvorschrift beeinflußt sind und welche Bedeutung sie dieser zumessen. Dabei zeigt sich, daß das Bundesnaturschutzgesetz selbst wie auch die Gerichte von der Zielnorm in einer Weise Gebrauch machen, die den Schutzgütern von Naturschutz und Landschaftspflege nicht immer zugute kommt. Vorschläge zur Verbesserung der Umsetzung der Vorschrift richtet die Autorin an den Gesetzgeber und die Rechtsprechung, bezieht diese aber auch auf den Umgang der beiden staatlichen Gewalten miteinander. 266 pp. Deutsch. Bestandsnummer des Verkäufers 9783631360286
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Taschenbuch. Zustand: Neu. Druck auf Anfrage Neuware - Printed after ordering - 1 Abs. 1 BNatSchG weist als rahmenrechtliche Zielvorschrift einen besonderen Geltungsanspruch auf. Der umfassende sachliche Gehalt der Norm bekräftigt diesen Anspruch. Die Arbeit behandelt den Umgang des Gesetzes und der Rechtsprechung mit1 Abs. 1 BNatSchG. Das Gesetz und über einhundert Gerichtsentscheidungen werden daraufhin untersucht, inwieweit sie von der Zielvorschrift beeinflußt sind und welche Bedeutung sie dieser zumessen. Dabei zeigt sich, daß das Bundesnaturschutzgesetz selbst wie auch die Gerichte von der Zielnorm in einer Weise Gebrauch machen, die den Schutzgütern von Naturschutz und Landschaftspflege nicht immer zugute kommt. Vorschläge zur Verbesserung der Umsetzung der Vorschrift richtet die Autorin an den Gesetzgeber und die Rechtsprechung, bezieht diese aber auch auf den Umgang der beiden staatlichen Gewalten miteinander. Bestandsnummer des Verkäufers 9783631360286
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Zustand: New. Dieser Artikel ist ein Print on Demand Artikel und wird nach Ihrer Bestellung fuer Sie gedruckt. 1 Abs. 1 BNatSchG weist als rahmenrechtliche Zielvorschrift einen besonderen Geltungsanspruch auf. Der umfassende sachliche Gehalt der Norm bekraeftigt diesen Anspruch. Die Arbeit behandelt den Umgang des Gesetzes und der Rechtsprechung mit1 Abs. 1 BNa. Bestandsnummer des Verkäufers 130286041
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Taschenbuch. Zustand: Neu. This item is printed on demand - Print on Demand Titel. Neuware - 1 Abs. 1 BNatSchG weist als rahmenrechtliche Zielvorschrift einen besonderen Geltungsanspruch auf. Der umfassende sachliche Gehalt der Norm bekräftigt diesen Anspruch. Die Arbeit behandelt den Umgang des Gesetzes und der Rechtsprechung mit 1 Abs. 1 BNatSchG. Das Gesetz und über einhundert Gerichtsentscheidungen werden daraufhin untersucht, inwieweit sie von der Zielvorschrift beeinflußt sind und welche Bedeutung sie dieser zumessen. Dabei zeigt sich, daß das Bundesnaturschutzgesetz selbst wie auch die Gerichte von der Zielnorm in einer Weise Gebrauch machen, die den Schutzgütern von Naturschutz und Landschaftspflege nicht immer zugute kommt. Vorschläge zur Verbesserung der Umsetzung der Vorschrift richtet die Autorin an den Gesetzgeber und die Rechtsprechung, bezieht diese aber auch auf den Umgang der beiden staatlichen Gewalten miteinander.Lang, Peter GmbH, Gontardstraße 11, 10178 Berlin 266 pp. Deutsch. Bestandsnummer des Verkäufers 9783631360286
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Taschenbuch. Zustand: Neu. § 1 Abs. 1 BNatSchG | Eine naturschutzrechtliche Zielvorschrift und ihr Gebrauch in der Rechtsprechung 1977-1997 | Annedore Rikus | Taschenbuch | Deutsch | 2000 | Peter Lang | EAN 9783631360286 | Verantwortliche Person für die EU: Lang, Peter GmbH, Gontardstr. 11, 10178 Berlin, r[dot]boehm-korff[at]peterlang[dot]com | Anbieter: preigu. Bestandsnummer des Verkäufers 126456903
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