Absprachen über das Prozeßergebnis gehören in Deutschland und England zum Justizalltag. Selbst Gegner dieser Praxis halten sie mittlerweile für im Kern irreversibel. Die Arbeit untersucht, wie zwei dogmatisch sehr unterschiedliche Prozeßrechtssysteme mit dem Phänomen der «Verständigung im Strafverfahren» umgehen. Zunächst wird der unterschiedliche Legalbereich für Absprachen in Deutschland und England umrissen. Sodann wird untersucht, wie die beiden Rechtsordnungen auf fehlgeschlagene Absprachen reagieren. Die Arbeit zeigt auf, daß das englische und das deutsche Strafverfahren zwar funktional vergleichbare Institute der konsensualen Verfahrenserledigung geschaffen haben, das deutsche Recht von einem «plea bargaining» angelsächsischer Prägung jedoch dogmatisch weit entfernt ist.
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Der Autor: Patrick M. Boemeke, geboren 1973 in Goettingen, studierte Rechtswissenschaft an der Universitat Passau (Erstes Juristisches Staatsexamen 1998) und der London School of Economics and Political Science (LL.M. (Commercial and Corporate Law) 1999). Promotion 2000.
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