Diese Arbeit fragt nach dem Regelungsbedarf bei der Durchführung von Zusammenschlüssen von Aktiengesellschaften in der Europäischen Union. Dabei steht das Verhältnis zwischen den Erwerbern und den außenstehenden Aktionären der Zielgesellschaften im Vordergrund. Der Autor stellt fest, daß eine einheitliche Regelung der Durchführung von Zusammenschlüssen zum Erreichen der Vertragsziele der Europäischen Union nicht notwendig ist. Die jeweiligen nationalen Rechtsordnungen müssen jedoch mit der Wirtschaftsverfassung der Europäischen Union konform sein. Die untersuchten Regelungen in Großbritannien und Deutschland erfüllen diesen Anspruch nicht und müssen daher zum Teil durch ordnungskonforme Arrangements ersetzt werden.
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Die Dissertation wurde von Prof. Peter Oberender an der Universitat Bayreuth betreut."
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