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Buchbeschreibung Taschenbuch. Zustand: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Die Zivilprozessrechtsreform, die am 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist, hat die materielle Prozessleitung des Gerichts und die zugehörigen Regelungen zur Urkundsvorlage reformiert. Der Gesetzgeber hat sich dabei zwar nicht entschließen können, eine seit langem geforderte und im Ausland durchaus verbreitete allgemeine Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht der Parteien einzuführen. Mit der Neufassung sind jedoch nicht unerhebliche Obliegenheiten für den Beweisgegner und Mitwirkungspflichten Dritter sowie - in ihrer Reichweite bislang unterschätzte - Möglichkeiten richterlicher Prozessleitung eingeführt worden. Die Arbeit geht den sich daraus ergebenden dogmatischen Fragen nach. Sie untersucht zudem, wie sich die Neuregelungen im arbeitsgerichtlichen Verfahren auswirken, das der Gesetzgeber bei seinem Reformvorhaben offenbar übersehen hat. 228 pp. Deutsch. Bestandsnummer des Verkäufers 9783631559307
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Buchbeschreibung Taschenbuch. Zustand: Neu. Druck auf Anfrage Neuware - Printed after ordering - Die Zivilprozessrechtsreform, die am 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist, hat die materielle Prozessleitung des Gerichts und die zugehörigen Regelungen zur Urkundsvorlage reformiert. Der Gesetzgeber hat sich dabei zwar nicht entschließen können, eine seit langem geforderte und im Ausland durchaus verbreitete allgemeine Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht der Parteien einzuführen. Mit der Neufassung sind jedoch nicht unerhebliche Obliegenheiten für den Beweisgegner und Mitwirkungspflichten Dritter sowie - in ihrer Reichweite bislang unterschätzte - Möglichkeiten richterlicher Prozessleitung eingeführt worden. Die Arbeit geht den sich daraus ergebenden dogmatischen Fragen nach. Sie untersucht zudem, wie sich die Neuregelungen im arbeitsgerichtlichen Verfahren auswirken, das der Gesetzgeber bei seinem Reformvorhaben offenbar übersehen hat. Bestandsnummer des Verkäufers 9783631559307
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