Beschreibung
8°. 120 SS., 1 Bl. 1 Stammtafel (B. Lussi). OBrosch. (schwach stockfleckig). Seiten unbeschnitten. Leichtere Alters- u. Lagerungs-, wenig Gebrauchsspuren. Gesamthaft recht gutes Exemplar. Beiträge zur Geschichte Nidwaldens [BGN], herausgegeben vom dasigen geschichtsforschenden Verein. Neuntes (9.) Heft. ? Ad 1 (pp. 3?98): ?Nidwalden erhielt den ersten Teil eines Bürgerlichen Gesetzbuches, das Personenrecht, an der Landsgemeinde 1851 und durch Beschluss des Landrates vom 23. Oktober 1852, mit Inkraftsetzung auf den 1. Januar 1853. Darauf folgte, datiert vom 22. Februar 1859, der zweite Teil, das Erbrecht, in Kraft erklärt auf den 1. April 1859. Dagegen blieb das Sachenrecht (1868) im Entwurfe liegen. Das Gesetzbuch für den Kanton etc., 1867 herausgegeben, enthält die in Kraft bestehenden Gesetze und Verordnungen, mit Ausnahme des BG.? (Huber 1, 1886, p. 58; vgl. auch 4, 1893, p. 160: Landbuch, und 196 f., sowie die resp. Querverweise in den jew. Fussnoten). ? ?Einer letzten Revision wurden alle bis dahin erschienenen Gesetze und Verordnungen unterworfen durch einen Landsgemeindebeschluss vom 26. April 1885, dem durch die Herausgabe des ersten Bandes des Gesetzbuches vom Jahre 1890 und des zweiten Bandes vom Jahre 1892 Folge geleistet wurde.? (Gabriel, p. 54). Den ?meisten Stoff? für seine Studie findet Gabriel jedoch im Personenrecht von 1852 (ibid.). ? Theodor Gabriel (Ennetbürgen 1875?1951 Stans), kath., von Ennetbürgen. Rechtsstudium und Dr. iur. in Freiburg. Fürsprech in Stans; u.a. 1903?1911 Stanser Gemeinderat, 1911?1949 Regierungsrat (Polizeidirektor, 1934 Landammann), 1932?1935 Nationalrat. (P. Steiner, in: HLS). ?? Ad 2 (pp. 99?120): mit ?Stammtafel des P. Benno Lussi nach J. Lorenz Büntis Stammbüchern? seit 1370. ? Benno Lussi od. Lussy (bürgerl. Caspar Remigi L.; Stans 1679?1755 ibid.), kath., von Stans. 1698 Eintritt in den Kapuzinerorden in Altdorf UR. 1709?1722 Seelsorger und Philosophielektor für den Ordensnachwuchs in Klöstern der Schweizer Kapuzinerprovinz (auch im dazu gehörenden Elsass). Ab 1725 siebenmal Guardian in sechs Schweizer Klöstern, 1734 nach Stuttgart im Dienst der württembergischen Mission. 1738?1741, 1744-47 und 1750-53 Provinzialminister. Als Schriftsteller tätig. Lussis 1732 erschienene Biografie ?Wunder und Tugendt-Stern [.]? über Niklaus von Flüe war von Nutzen für die 1947 erfolgte Heiligsprechung des Eremiten. (Chr. Schweizer, in: HLS). Sprache: de.
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