Circulare. Wie sich die Seelsorger bey Ertheilung jener Zeugnisse zu benehmen haben, die von denselben wegen Bestimmung der an das Findelhaus zu entrichtenden Aufnahmstaxen auszustellen sind . (Am Schluß): Anton Leopold von Roschmann, k. k. n. ö. Regierungsrath und Kreishauptmann.

Niederöst. Landesregierung.- Verordnung für Seelsorger.

Verlag: St. Pölten, 25. Mai 1812.

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