Circulare . Wodurch die Geldstrafe für die Hülfe zur Entweichung eines Fuhrwesensknechtes bestimmt wird. (Am Schluß): Ferdinand Graf von Bissingen-Nippenburg, Regierungs-Präsident.
Niederöst. Landesregierung.- Verordnung für Fuhrwesensknechte.
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