Cirkularverordnung Von der kais. königl. Regierung des Landes ob der Ens. Seine Majestät der Kaiser hat durch . Entschließung vom 11ten des Monats Hornung 1786 zur Beförderung des Unterrichts in den deutschen Schulen . einen eigenen Kreiskommissär für die Schulgeschäfte anzustellen, und Folgendes anzubefehlen geruhet.
Joseph II.- Verordnung für Beförderung des Unterrichts in Oberösterreich.
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