Deß Hochlöblichen Stiffts Würtzburg und Herzogthums zu Francken Kayserliche Land-Gerichts-Ordnung, Auch Sonderliche Gebräuch und Herkommen wie es in dem gedachtem Stifft und Herzogthum in Land-Gerichts-Fällen . künfftig zu halten . wiederum neu aufgelegt, und mit einem zweyfachen Register versehen.
Würzburg.- Landgerichts-Ordnung.
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