Beschreibung
Kl.-8° (15 x 10 cm). 1 Bl. (Titel), IV, 132 SS. OLn.-Brosch. (rostbraun, lamin; etwas berieben/korrodiert, Vorderdeckel mit Knickspuren). Seiten min. gebräunt u. unterschiedlich leicht stockfleckig. Etwas Alters- u. Gebrauchsspuren. Gesamthaft weitgehend sauberes, sehr ordentliches Exemplar - - Gliederung des Inhalts: I. Die Ausbildung (Einzelausbildung, Zug, Kompagnie, Bataillon, Das Regiment und die Brigade); II. Das Gefecht (Angriff, Verteidigung, Verfolgung und Abbrechen des Gefechts / Rückzug, Das Verhalten gegen Kavallerie, Artillerie und Maschinengewehre); III. Die Inspektion, Das Defilieren, Das Abholen der Fahne -- Der historische und militärische Stellenwert von Reglementen der Schweizerischen Armee kann nicht in jedem Fall einfach bestimmt werden, da die Materie in der Zeit hinsichtlich Geltungsbereich (kantonale resp. eidgenössische Milizen, Truppen- bzw. Waffengattungen u. -typen) sehr unterschiedlich (dispers) ist. Dementsprechend gibt es auch bis dato keinerlei umfassende monographische od. bibliographische Verzeichnisse als zuverlässige konsultative Unterlagen zu diesen für das Militär wesentlichen Spezialpublikationen. In ihrer Verschiedenheit bilden die Reglemente sowohl den historisch-politischen und -kulturellen, als auch den technischen Entwicklungsprozess der militärischen Organisationsformen ab. - Das relativ bedeutende neue Infanterie-Exerzierreglement - entspr. dem in der Volksabstimmung vom 3. November 1907 angenommenen neuen Wehrgesetz - brachte gegenüber den früheren Konzepten einen entscheidenden Durchbruch: "In zähen Auseinandersetzungen gelang mit der Militärorganisation vom 12.4.1907 eine wesentliche Verbesserung der militärischen Bereitschaft. Das Volk stimmte ihr zu, obwohl sie teilweise längere Dienstzeiten und grössere finanzielle Lasten mit sich brachte." (H. Rapold, Generalstab, Bd. 5, 1988, p. 29) - "Das Exerzierreglement für die Infanterie (ER) war ursprünglich seinem Namen entsprechend eine blosse Ausbildungsvorschrift. Es regelte das formelle Exerzieren, die Handhabung der Waffen und die Gefechtstechnik. Später wurde es durch Grundsätze über die taktische Führung ergänzt. [.] Aber bis zur Jahrhundertwende blieb das ER ein merkwürdiges Gemisch. [.] Erst das ER von 1908 kann als taktisches Reglement im heutigen Sinne des Wortes bezeichnet werden." (A. Ernst, Die Konzeption der schweizerischen Landesverteidigung 1815-1966. 1971, p. 25 f.) - Im sog. Abstimmungsbüchlein zur 'Militärorganisation [MO] der schweizerischen Eidgenossenschaft (Vom 12. April 1907)', das für die Volksabstimmung vom 3. November 1907 gedruckt wurde, finden sich nur sehr allgemeine Bestimmungen zu Grundlagenmaterial in Form von Drucksachen wie Lehrmittel, Handbücher, Dienst- u. Spezial-Reglemente u. dgl., anhand derer die Ausbildung der Mannschaften praktiziert werden soll: "Den Abteilungschefs des Militärdepartements liegt im allgemeinen ob: [.] die Vorbereitung von Reglementen, Verordnungen und Gesetzesvorlagen", bzw. "Die kriegstechnische Abteilung [.] entwirft das Kriegsmaterial und die persönliche Ausrüstung betreffenden Ordonnanzen und Reglemente." (Militärorganisation, p. 18, Pos. 169, u. p. 19, Pos. 180). Teil III, Die Ausbildung des Heeres, definiert hinsichtlich der Schulung v.a. organisatorische Bestimmungen und erwähnt: "Ausserdem besteht für die militärwissenschaftliche Ausbildung von Offizieren, insbesondere auch der Instruktionsoffiziere, am eidgenössischen Polytechnikum eine militärwissenschaftliche Abteilung" (p. 12, Pos. 113). - Joh. Isler, Wehrwesen, Bd. 2, Die Militärorg. d. schweiz. Eidgenossenschaft v. 12. Apr. 1907, 4. Aufl. 1915, nimmt das Thema der didaktisch-pädagogischen Konzepte auch nicht auf ('Reglemente' nicht im Register). - Sprache: de. Bestandsnummer des Verkäufers MV081035
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