Wir Ferdinand I. . über das Zollwesen und die Staats-Monopole vom Salz, Tabak, Schießpulver und Salniter . haben die Erlassung eines neuen zusammenhängenden Gesetzes über diese Zweige der indirecten Besteuerung nothwendig gemacht . haben Wir diese Zoll- und Staats-Monopols-Ordnung, nach sorgfältiger Prüfung, in Unserm Kaiserstaate, mit Ausnahme von Ungarn, Siebenbürgen und Dalmatien, als allgemein verbindliches Gesetz einzuführen beschlossen.

Ferdinand I.- Verordnung Salz, Tabak, Schießpulver und Salpeter.

Verlag: Wien, 11. Juli, 1835.

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