Beschreibung
[Zweite erweiterte u. ergänzte Auflage]. 2 Teile in 1 Band. Kl.-8°. 129+1 SS. u. 1 Bl. (Titel), 76 SS. Schriftsatz in 10-Punkt Fraktur. (Interims-) Pp. d.Zt. mit Kiebitzpapier-Bezug (etwas berieben, Rückendeckel mit kl. Schabstelle). Bindung etwas gelockert, Seiten gelegentlich etwas stockfleckig (hinterste Lage und Vorsatz mehr), im Kopfsteg stellenweise schwach wasserrandig (kaum störend). Etwas Alters-, weniger eigentliche Gebrauchsspuren. Gesamthaft recht gutes Exemplar - - Barth 24972; Möller 523; Bornatico 134; Haller 6, Nr. 2013 (alle anon.) - Integral digitalis. u.a. in e-rara - Zum Bearbeiter, 'Minister' Ulysses v. Salis-Marschlins (1728-1800), s. u.a. Sprecher, Geschichte, Bd. 1, 1872, p. 507;Fl. Hitz, Verfassungstradition und Republikanismus. Die 'Graubündnerschen Grundgesetze' von 1767, in: Gemeinden und Verfassung, 2011, p. 90 - Inhalt: 1. Pensioner- [Pensionen-] Brief v. 1500 / 2. u. 3. Artikel-Briefe [Ilanzer Artikel] 1524 [Quasimodogeniti] u. 1526 / 4. Bundesbrief v. 1544 / 5. Verbot v. 1551, 6. Kesselbrief v. 1570 / 7. Dreisiegler-Brief v. 1574 / 8. u. 9. Landes-Reforma v. 1684 bzw. 1694 / 10. Malefitzordnung v. 1716 (pp. 81-127) - Teil 2, 'Kurze historische Anmerkungen' enthält kommentierende Zusatzinformationen zu den einzelnen 'Grundgesetzen' - Der Auftrag, "eine ganz neue Auflage der theuren Urkunden unserer Freyheit, unsers allgemeinen Bundsbriefs und der vortreflichen Standesgesätzen [.] zu veranstalten", wurde erteilt - "noch ehe sich die vor einigen Monaten [in Chur] zusammengetretene mindere Standesversammlung getrennet" - vom Bundslandammann des Zehngerichtenbundes Johann Ulrich von Salis-Seewis, und danach bestätigt vom Präsidenten des Gotteshausbundes Nicolaus von Salis (Vorbericht, p. 1 f.; dieser ist datiert Chur im April 1767) - Eine 80-seitige ev. Vorabausgabe war betitelt 'Graubündnersche Grundgesetze auf hohen Befehl, eines Löblichen X-Gerichten-Bunds und unter Veranstaltung [.] Herrn [.] Johann Ulrich von Salis dermaligen Landammanns' (Zürich 1767; vgl. Möller 523 u. SNB; unklar bleibt die erwähnte Churer Versammlung von ca. Jan. 1767; Sprecher p. 488 ff. beschreibt nur die mühsame Bestellung eines 'unparteiischen Gerichts') - Diese Publikationen der allg. Rechtsgrundlagen entstanden im Kontext des sog. Traverser- od. Tomilserhandels, der ab August 1766 zu umständlichen Rechtshändeln und Gerichtsurteilen führte (HBLS 3, Graubünden, p. 664 f.) - Offenbar noch vor den Versammlungen in Reichenau und Thusis vom Febr.-März 1767 (Sprecher p. 497 ff.; Hitz p. 89 f.) hatte der Zehngerichtenbund einen ausserordentlichen Bundestag nach Davos einberufen (P. Gillardon, Zehngerichtenbund, 1936, p. 228 u. 235, gem. Anm. 437 f. bereits im Aug./Sept. 1766; vgl. Register des Landesprotokolls 1766-67, Bd. 40, p. 1: Abschied des Zehngerichtenbunds u.a. betr. Travershandel, Bundestag Davos, p. 7: Travershandel mehrf.). - In Folge der Beschlüsse des Bundstages in Chur vom Aug.-Sept. 1767 wurden "die von Salis-Marschlins mit einem kurzen historischen Commentar begleiteten 'Graubündnerischen Grundgesetze' noch in dem nämlichen Jahre herausgegeben, gleichsam als bleibende aber versöhnende Erinnerung an die heftigen Partheikämpfe der letzten Jahre." (Sprecher p. 507) - "Die Travers'sche Partei berief eine ausserordentliche Standesversammlung nach Reichenau, die später nach Thusis verlegt wurde [.]. [Die Gerichtsboten] stellten eine aus 21 Artikeln bestehende Verfassungsreform auf, die Reforma von 1767 [.]. [Diese] fand die Genehmigung der Gerichtsgemeinden nicht [.]. Die führenden Familien erkannten die Gefahr [.]. Es wurde noch im gleichen Jahr vom Kongress eine den Thusner Artikeln entnommene Verordnung aufgestellt [.]. Die Bundesgesetze, Allianzen und Bünde sollten zusammengestellt, gedruckt und alle Jahre in den Gerichtsgemeinden verlesen werden. [.] Mit der Zusammenstellung der Landesgesetze wurde Ulysses von Salis betraut; noch im gleichen Jahr erschienen mit einem historischen Kommentar die 'Graubündnerischen. Bestandsnummer des Verkäufers JU020477
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