Handbibliothek des bayerischen Staatsbürgers. (6 SUPPLEMENTBÄNDE - Band 1 = 1. und 2. Band; 3, 4, 5, 6 und 7 ). oder Sammlung sämmtlicher Administrativ-Gesetze, sowie der geltenden bezüglichen Verordnungen u.s.w. mit Zugrundlegung der Verfassung des Reiches vom Jahre 1818 und der später allerhöchst verabschiedeten Gesetze bezüglich auf die Verfassung des Reiches, Verwaltung der Gemeinden und die materiellen Interessen des Bürgers überhaupt; Supplement-Band zur dritten Auflage des Hauptwerks.
Bayern -
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