Hochschulrecht
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In den Warenkorb legenNeuware -Quelle: Wikipedia. Seiten: 24. Kapitel: Studiengebühr, Prüfungswiederholung, Hochschulreform, Universitätsgesetz 2002, Aberkennung eines akademischen Grades, Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 1998, Emeritierung, Zivilklausel, Landeshochschulgesetz, Prueba de Selección Universitaria, Studienkonto, Ziel- und Leistungsvereinbarung, Matrikel, Zugangsprüfungsverordnung, Universitäts-Studiengesetz, Universitäts-Organisationsgesetz 1993, Hochschulbauförderungsgesetz, Berufungsverfahren, Forschungssemester, Hochschulzugangsprüfung, Reichsassistentenordnung, Studienordnung, Prüfungsordnung, Relegation, Künstlerisches Entwicklungsvorhaben, Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen, Prüfungs- und Promotionsordnung, Hochschulprüfungsamt. Auszug: Ein Studienbeitrag, auch Studiengebühr, ist ein Beitrag, den Studenten regelmäßig entrichten müssen, um am Studium teilnehmen zu dürfen. Die Beiträge sollen die Kosten des Studiums reduzieren, die dem staatlichen oder privaten Träger der Hochschule entstehen. Nicht vom Begriff Studiengebühr(en) sind andere Beträge erfasst, die ebenfalls bei der Rückmeldung regelmäßig erhoben werden, so der Sozialbeitrag (oft auch Semesterbeitrag genannt) für die Studierendenschaft oder das Studentenwerk. Außerdem erheben einige Hochschulen aufgrund rechtlicher Vorgaben oder eigener Satzungen Gebühren für Prüfungen, die Bewerbung an den Hochschulen, Auswahlverfahren, Benutzung von Einrichtungen, Exkursionen oder für den Sachmittelverbrauch bei Praktika. Diese können in ihrer Höhe und Wirkung Studiengebühren gleichen. Im juristischen Sinne wird eine Gebühr stets für eine in Anspruch genommene fremde Leistung bezahlt. Studienbeiträge sind nicht an eine tatsächliche Nutzung gebunden, sondern eröffnen den Zahlenden die Möglichkeit der Nutzung. Mit dem Studienbeitrag beteiligen sich Studenten an den Kosten ihres Studiums, die dem Träger der Hochschule entstehen. Diesen Kosten steht - meist - ein beiderseitiger Nutzen (jetziger und/oder zukünftiger) gegenüber: Angelehnt an das marktwirtschaftliche Modell des Humankapitals wird das Studieren als Investition begriffen, für die ein Gegenwert bezahlt werden muss. Dabei spielt die vom Studenten geleistete Arbeit keine maßgebliche Rolle. Beispielsweise in Skandinavien wird diese von Studenten geleistete Arbeit entlohnt), um die Herausbildung einer zukünftigen Arbeitskraft zu fördern. Die DDR zahlte allen Studenten ein Grundstipendium. Beide Ideen - Bildung als Investition oder Bildung als zu vergütende Arbeit - widersprechend dem humboldtschen Bildungsideal, nach dem Bildung - ohne Renditeabsichten - Selbstzweck ist. Analog zur in Deutschland - noch weitgehend - kostenlosen öffentlichen Schulausbildung fordern viele, und / oder Da die AnsichtenBooks on Demand GmbH, Überseering 33, 22297 Hamburg 24 pp. Deutsch.
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