Beschreibung
Ca. 63,5 x 77 cm. Kretschmer-D.-W. I, 405 f.- Das Blatt Nr. VII umfaßt die Gebiete von Farmer Lander, Farmacher, Kreutz Lander, Weberhäusl, Wenzlhäusl, Erlacher, Streininger, Ellenhuber, Hofgarten, Streimbinger, Vogelten, Guggenwinkel, Holzland, Hauptmann Leiten und Henndorf.- 1806 ergingen Kabinettsbefehle an die Vereinigte Hofkanzlei, um ein allgemeines, gleichförmiges und stabiles Katastersystem zu schaffen. Die Bezeichnung ,stabil`` bezieht sich auf die Steuerbemessung, die konstant bleiben sollte, auch wenn der Ertrag durch Mehraufwand steigen sollte. 1810 entstand zu diesem Zweck die Grundsteuerregulierungs-Hofkommission. 1817 stimmte Franz I. einer vorhergehenden trigonometrischen Triangulation zu, die auch für die gleichzeitig stattfindende Landesaufnahme notwendig war. Am 23. Dezember 1817 erließ Franz I. das Grundsteuerpatent, welches die Grundlage des Franziszeischen oder Stabilen Katasters bildet. Abgeschlossen im Jahr 1861. In der Winterperiode überprüfte der Vermesser zuerst den Anstoß an die Sektionslinien und Gemeindegrenzen und numerierte dann die Parzellen (Grundparzellen rot, Bauparzellen schwarz).- Vertikale und horizontale Faltspur. Vorderseite im Rand fleckig, verso etw. stärker fleckig u. angestaubt. Bestandsnummer des Verkäufers 36167
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