Beschreibung
2. unveränd. Aufl. Kl.-8°. XVIII, 353 SS. Schriftsatz in 7-, Anmerkungen in 6-Punkt Antiqua. OLn. (bordeauxrot, lamin.; wenig fleckig) mit vergold. Deckeltitel. Seiten leicht gebräunt, eine mittlere Lage (Beilagen) mit etwas Eckknittern. Leichtere Alters- u. Gebrauchsspuren. Gesamthaft weitestgehend sauberes, recht gutes Exemplar. - - 1912 erschienen die drei ersten Auflagen (wohl=Tsd.), 1914 die 4. (letzte) durchgesehene und ergänzte Auflage (XIX, 339 SS.; vgl. VK ÖBV) - "Für die Hochhaltung des Ehrbegriffs und der Ehre tritt der Verfasser in warmen Worten ein, deckt freimütig aber auch vorhandene Schwächen auf. Der Wert dieser Erläuterungen wird noch dadurch erhöht, daß in ihnen alle vom Kriegsministerium getroffenen prinzipiellen Entscheidungen enthalten sind. [.] Der VI. und letzte Abschnitt betreffend Ehrenratsfälle und ehrenrätliche Fragen verleiht dem Buche seinen ganz besonderen Wert." (J.B., Rezension der 4. Aufl. 1914, in: ASMZ 1917, H. 16, p. 153 f.) - "Noch nie ist die Armee so sehr im Vordergrund des allgemeinen und politischen Interesses gestanden wie heute, noch nie ist sie aber auch derartig, oft maßlos angegriffen worden, wie dies gegenwärtig seitens gewisser Kreise der Fall ist, die eben in der Armee ein unüberwindliches Hindernis für die Verwirklichung ihrer Ideen erblicken. Unsere alte, glorreiche Armee hat schwere Stürme überdauert, sie wird auch solche Angriffe siegreich bestehen, wenn ihr eines erhalten bleibt: ihr altbewährter, einer ruhmreichen Geschichte entstammender Geist, jener Geist, dem die Armee ihre Stärke und Größe verdankt [.]. Diesen Geist zu hegen und sorgsam darüber zu wachen, daß er keine Einbuße erleidet, ist Pflicht jedes Offiziers. Naturgemäß richten sich auch alle Angriffe gegen die Armee in erster Linie gegen den berufenen Träger dieses Geistes, den Offizier. [.] Solange die Ehre [.] rein und makellos bleibt, werden alle Versuche, das Ansehen des Offiziers und seine Sonderstellung im Staate zu untergraben, vergeblich sein.[.] Dieses selbstgeschaffene Privileg aber durch Hochhaltung und Wahrung der Standesehre zu erhalten, ist heilige Pflicht jedes Standesgenossen [.]. Wer diese Ehre aber nicht rein bewahrt, der findet in dem eigenen Kameraden eine strengen und wie es das Gebot der Ehre verlangt, erbarmungslos urteilenden Richter. Wenn ich nun im vorliegenden Buche den Versuch unternommen habe, die Vorschrift für das ehrenrätliche Verfahren und damit im Zusammenhange stehende Themen zu besprechen, so war ich, bei dem Mangel eines derartigen Buches für unsere Armee, von dem Gedanken und der Erwägung geleitet, daß ja alle Offiziere berufen sind, an dem ehrenrätlichen Verfahren mitzuwirken, daher auch allen Offizieren die Bestimmungen der Vorschrift und einschlägige Verordnung zu eigen sein sollen, daß eine Erläuterung der Vorschrift das Interesse für ihre starren Bestimmungen weckt und vielleicht zu ihrem richtigen Verständnis und zur Beseitigung von Zweifeln beiträgt [.]. [.] Der Zweck dieses Buches ist erfüllt, wenn es bei der Anwendung der ehrenr. Vorschrift ein praktischer Ratgeber [.] wäre." (p. XV-XVII). - INHALT : I. Geschichte des ehrenrätlichen Verfahrens, II. Die Vorschrift (-) im k. u. k. Heere, III. Die provisorische Instruktion für den Berufungsehrenrat, IV. Wirkungskreis (Rechte und Pflichten) der zur Mitwirkung (-) Berufenen, V. Was soll zum Gegenstand der Belehrung gemacht werden? VI. Ehrenratsfälle, ehrenrätliche Fragen - Mit Register (pp. 337-353). -- August Kielhauser nicht eruierbar (nicht in Österr. St.Ar.). - Sprache: de. Bestandsnummer des Verkäufers H061318
Verkäufer kontaktieren
Diesen Artikel melden