Beschreibung
8°. 16 SS. Brosch. (min. angestaubt). Seiten vereinzelt etwas (stock-) fleckig u. leicht knittrig, Alters- und Lagerungs-, kaum Gebrauchsspuren. Gesamthaft sehr ordentliches Exemplar. - - Barth 6408 - Digitalis. in Google Books - swisscovery mit 6 Standorten - Orakelhafte politische Schrift, datiert 27. Juni 1833, von katholisch-konservativer Seite im Rahmen der Streitigkeiten um die Bundesrevision in den Jahren nach 1829/1830 und im Nachgang zur neuen Kantonsverfassung von 1831. Die stetig eskalierende facettenreiche staatspolitische Auseinandersetzung in den Jahren der Restauration und Regeneration kumulierte in den Freischarenzügen 1844 u. 1845 und im Sonderbundskrieg, wobei die Diskussionen auch nach der Gründung des Bundesstaates weitergingen. - "Wir haben vor uns dieses Machwerk, das in seiner Form weder monarchisch noch republikanisch ist, weder die Gestaltung repräsentativer Verfassungen, noch den Charakter zentralisirter, föderativer Verbindungen an sich trägt, weder den Gewohnheiten noch den Rechten des schweizerischen Volks angepaßt ist, aber nach Zeit, Umständen und Gelegenheit zu allem gemacht werden kann, was man nur will. [.] Das ganze Machwerk ist am Ende dann doch nur eine Personal-Sache, dahin zielend, diejenigen Herrscher, die jetzt alle Gewalt in den Kantonen an sich gerissen haben, an die obersten Stellen des Staats zu befördern, um ihnen die Mittel zu verschaffen, das Revolutionssystem zu befestigen" (etc.; p. 11) - In Luzern war eine freisinnige (liberale, radikale) Regierung im Amt, und der Stand Luzern Mitglied des liberalen sog. Siebnerkonkordats (zusammen mit Zürich, Bern, Solothurn, St. Gallen, Aargau und Thurgau); der Verfassungsentwurf der Revisionskommission der Tagsatzung vom März 1832, der zum Ziel hatte, den Bundesvertrag von 1815 zu ersetzen, stiess auf radikaler wie liberaler Seite auf Ablehnung. - Die revidierten Verfassungen der Regeneration stellten die Frage nach der Machtverteilung neu: die Frage, wer die Schweiz gestalten und regieren sollte "stand hinter den Parteiungen der dreissiger und vierziger Jahre und den Sonderbünden, die sich in diesen Jahren bildeten, dem Siebnerkonkordat und dem Sarnerbund von 1832 wie später dem eigentlichen Sonderbund von 1845. [.] Die Dynamik der politischen Auseinandersetzungen während der Zeit der Sonderbünde war durch eine kumulative Ausweitung der Konflikte gekennzeichnet: Sie führte zur Generalisierung, Polarisierung, Konfessionalisierung, Internationalisierung und schliesslich Militarisierung der politischen Differenzen." (G. Andrey, in: B. Mesmer et al., Red., Gesch. d. Schweiz - und der Schweizer, 2, 1983, p. 274; detailliert s. Kasimir Pfyffer, Geschichte, Bd. 2, 1852, p. 481 ff.; vgl. J. J. Blumer, Handbb. d. Schweiz. Bundesstaatsrechtes 1, 1863, pp. 59-87; E. Bonjour, Gesch. d. Schweiz im 19. u. 20. Jh., 1937, p. 102 f. und 107-109; besonders ausführlich J. Schollenberger, Schweiz. Politik, 2, 1908, Kap. III, Die Regeneration 1830-1848). - Sprache: de. Bestandsnummer des Verkäufers H110446
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