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Verlag: Peter Lang Ltd. International Academic Publishers Nov 2003, 2003
ISBN 10: 3631512465ISBN 13: 9783631512463
Anbieter: BuchWeltWeit Ludwig Meier e.K., Bergisch Gladbach, Deutschland
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Taschenbuch. Zustand: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Die betriebliche Altersversorgung ist in nie dagewesener Weise in der politischen Diskussion. Betriebliche Altersversorgung im klassischen Sinne - also arbeitgeberfinanziert - setzt nach wie vor die Bereitschaft der Arbeitgeber voraus, entsprechende Zusagen zu erteilen. In diesem Zusammenhang ist die spätere Verpflichtung zur Anpassung laufender Renten von entscheidender Bedeutung. Die Arbeit trägt dazu bei, die Anpassungsmaßstäbe des16 BetrAVG transparenter zu machen. Sie zeigt die Entwicklung des16 BetrAVG vom Gesetzgebungsverfahren im Jahr 1974 bis hin zum Altersvermögensgesetz 2001 auf. Neben der Darstellung der teilweise stark umstrittenen Inhalte werden die Fragen der Darlegungs- und Beweislast erörtert, wobei offenkundig wird, dass die Rechtsprechung diesbezüglich teilweise Irrwege eingeschlagen hat. 138 pp. Deutsch.
Verlag: Peter Lang, 2003
ISBN 10: 3631512465ISBN 13: 9783631512463
Anbieter: AHA-BUCH GmbH, Einbeck, Deutschland
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Taschenbuch. Zustand: Neu. Druck auf Anfrage Neuware - Printed after ordering - Die betriebliche Altersversorgung ist in nie dagewesener Weise in der politischen Diskussion. Betriebliche Altersversorgung im klassischen Sinne - also arbeitgeberfinanziert - setzt nach wie vor die Bereitschaft der Arbeitgeber voraus, entsprechende Zusagen zu erteilen. In diesem Zusammenhang ist die spätere Verpflichtung zur Anpassung laufender Renten von entscheidender Bedeutung. Die Arbeit trägt dazu bei, die Anpassungsmaßstäbe des16 BetrAVG transparenter zu machen. Sie zeigt die Entwicklung des16 BetrAVG vom Gesetzgebungsverfahren im Jahr 1974 bis hin zum Altersvermögensgesetz 2001 auf. Neben der Darstellung der teilweise stark umstrittenen Inhalte werden die Fragen der Darlegungs- und Beweislast erörtert, wobei offenkundig wird, dass die Rechtsprechung diesbezüglich teilweise Irrwege eingeschlagen hat.