Verlag: Luzern, Druck und Verlag von Gebr. Räber 1869., 1869
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8°. 16 SS. OBrosch. (Vorderdeckel mit Tintenspur). Etwas angestaubt u. min. (stock-) fleckig (eher marginal). Gesamthaft weitgehend sauberes, sehr ordentliches Exemplar. - Barth 22655 - Niklaus von Flüe (1417-1487), ab 1467 Eremit, war 1649/1669-1671 stufenweise seliggesprochen worden. ?Schon bald nach seinem Tode wurde er öffentlich verehrt; seine Seligsprechung erfolgte im Jahre 1669 durch Papst Clemens IX.? (Wetzer/Welte 9, 2. Aufl. 1895, sp. 318), bzw. ?1669 durch Beatificatio aequipollens seliggesprochen? (M. Buchberger, Hsg., Lex. f. Theol. u. Kirche 7, 2. Aufl. 1935, sp. 578). - Nach einigen spezifischen historischen Reminiszenzen, die das Prozedere der Beatfikation durch sonst nicht ohne weiteres zugängliche Informationen erhellen, erweist Tanner Bruder Klaus seine Referenz: ?Zur Verherrlichung des Seligen und zur Erhöhung des heutigen feierlichen Tages zeige ich: I. Wir ehren Niklaus von Flüe den vaterländischen Helden; II. Wir bewundern in ihm den weisen Mann und Rathgeber; III. Wir verehren in ihm den frommen Christen und seligen Bürger des Himmels.? (p. 5 f.). -- Die Heiligsprechung von Nikolaus von Flüe erfolgte erst am 15. Mai 1947 durch Papst Pius XII. (HLS), wie denn ohnehin der ganze Prozess seiner Erhebung umständlich und langwierig verlief : ?Bruder Klaus starb am 4. III. 1487. Schon im Jahre nach seinem Tode wurden die ersten Schritte zu seiner Kanonisation unternommen; der richtige Zeitpunkt unter dem Pontifikat Julius? II. ward aus psychologischen [!] Gründen, weil der zeitgenössischen imperialistischen Politik eine Auffrischung des pazifistischen Programmes des Friedensmannes nicht wünschbar war, verpasst. Die Wiederaufnahme der Kanonisationsprozesse 1591, 1618, 1621 und 1647-1653 führte hauptsächlich aus finanziellen Gründen zu keinem Resultat. Endlich am 8. III. 1669 genehmigte Papst Clemens IX. [.] formell die althergebrachte kirchliche Verehrung an seinem Grabe, und sein Nachfolger Clemens X. dehnte dieses Privileg auf das ganze Gebiet der Eidgenossenschaft und des Bistums Konstanz aus.? (HBLS; vgl. auch HLS). - Pirmin Meier konstatiert aus kritischer (und zeitlicher) Distanz: ?Die Anhänglichkeit des Volkes, die nicht geringe Faszination bei den Gelehrten, zeigt, wie wenig die Wertschätzung der Heiligkeit im Grunde auf die kanonische Anerkennung angewiesen ist? (in: Ich Bruder Klaus von Flüe. Zürich 1997, p. 466 f.). --Anton Tanner (Arth SZ 1807-1893 Luzern), Dr. Theol., 1831 Priester. ?Nach Religionslehrertätigkeit 1851-1876 Profesor für Apologetik und Dogmatik in Luzern, 1865-1893 Propst des dortigen Stifts St. Leodegar, 1865-1883 Erziehungsrat des Kantons Luzern [.]. 1869 begleitete Tanner den Basler Bischof Eugène Lachat zum 1. Vatikan. Konzil, kehrte als Gegner der päpstlichen Unfehlbarkeit im Febr. 1870 vom Konzil zurück und stand in den anschliessenden Kontroversen zwischen den Fronten. Der gemässigt-liberale Theologe Tanner nahm Stellung zu kirchenpolitischen und sozialen Fragen und verfasste zahlreiche theologische Werke.? (F. X. Bischof, in: HLS). Sprache: de.
Verlag: Muri, Druck von J. B. Keller [1864], bzw. Luzern, Druck von Gebr. Räber 1864., 1864
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2 div. Schriften. 8°. 31, bzw. 16 SS. Schriftsatz in 7-Punkt Fraktur. Brosch. (beide ursprünglich horizontal gefaltet). Etwas Alters-, Lagerungs- u. leichtere Gebrauchsspuren. Gesamthaft weitgehend saubere, recht gute Exemplare - - swissbib mit jew. lediglich 2 Standorten (AG u. LU) - Historisch spezifische Dokumentation um Ablösung und Verselbständigung der Pfarrei Sins auch als Nachhall zu der Aargauer Klosteraufhebung vom Januar 1841 - Ad 1: "Im Laufe dieses Jahres [.] blieb [.] eine sehr wichtige Angelegenheit ein stehender Verhandlungsgegenstand: nämlich die Frage über Einlösung der noch im Besitze des Klosters Engelberg befindlichen Pfrundkollation [sic, mit alter hs. Korrektur: '-kollatur'] der Pfarre Sins. Mittelst Zuschrift vom 5. Jänner l. J. theilte die titl. Finanz-Direktion unseres Kantons dem Kirchenvorstand mit: Es sei von der Kirchgemeinde Sins zu vernehmen, ob sie mit der Uebernahme des Patronatsrechtes der Pfarre Sins, namentlich mit der Aussteuerung durch das Kloster, [.] einverstanden sei." (etc.; p. 3). - Anhang: Bericht und Antrag von Pfarrer (Joseph) Meier, an die größere Commission (pp. 24-31). - Ad. 2: "Es liegt der Kirchgemeinde Sins ein Vertrag mit dem Kloster Engelberg zur Genehmigung vor. In diesem Vertrag tritt das Kloster an die Gemeinden Sins, Auw und Abtwil seine Patronats- und Collaturrechte ab und setzt zugleich für die Pfründen und Kirche von Sins und für die Pfrundhäuser eine angemessene Dotation aus." (p. 3). Tanner weist darauf hin, dass der Papst die Abtretung der Kollaturen nicht genehmigte, und dass diese Weigerung nicht auf Betreiben des Klosters zustande gekommen sei, mahnt jedoch: "Wir werden folgende Fragen stellen und beantworten: I. Welches sind die vom Kloster Engelberg in Sins erworbenen Patronats- und Eigenthumsrechte? II. Welches sind die mit dem erworbenen Patronatsrechte in Sins verbundenen Verbindlichkeiten? III. Welches sind die Anerbieten, welche das Kloster zur Ablösung dieser seiner Verbindlichkeiten macht?" (p. 4 f.) - Verhandelt wird um materielle Aspekte, zumal von der Gemeinde noch gewisse finanzielle Forderungen an das Kloster gerichtet wurden. "Während das Kloster alle seine Verpflichtungen [.] aus einem Theil seines Privatvermögens loskaufen muß, verliert das Kloster ohne alle Entschädigung alle seine bisher genossenen Rechte. Das ist doch gewiß ein sehr ungleicher Vertrag, die Rechte nehmen ohne jede Entschädigung und die Pflichten möglichst hoch aufschrauben." (p. 14 f.) -- Heinrich von Hünenberg trat das Patronatsrecht mit Kollatur der Pfarrkirche Sins "am 4. Dezember 1422 an das Kloster Engelberg ab. [.] Zwei Jahrhunderte lang (1633 bis 1849) betreute das Kloster Engelberg mit seinen Konventualen die Seelsorge in Sins. Als Folge der Klosteraufhebung im Aargau verzichtete das Kloster Engelberg im Jahre 1866 auf seine Kollaturrechte, dotierte die Pfarrei Sins mit einer Abfindungssumme und verkaufte die noch übrig gebliebenen Güter." (Gemeinde Sins/Geschichte, Kirchgemeinden; online) - Autor dieser den Engelberger Standpunkt darlegenden Schrift ist Anton Tanner (Arth 1807-1893 Luzern), Theologe und Priester. Bruder von Abt Placidus (1797-1866); er war u.a. Propst von St. Leodegar in Luzern, Erziehungsrat und Professor der Apologetik und Dogmatik an der Kantonsschule Luzern (HLS; vgl. HBLS Suppl.-Bd. p. 172). - Sprache: de.