Verlag: Salzburg, 2. Jänner 1782., 1782
Anbieter: Antiquariat MEINDL & SULZMANN OG, Wien - Vienna, Österreich
Fol. 4 Bll. Br. mit Rückenfalz (Oberrand mit hinterlegten kl. Fehlstellen mit minimalem Buchstabenverlust). Verordnet wird in 15 Punkten: ". Daß in Zukunft keiner, der bereits ein dem Rustical Catastro einverleibte Bauerngut, oder Lehen besitzet, zum Kauf eines anderweiten im nemlichen Catastro befindlichen Bauern Guts, oder Zulehens zugelassen werde . ohne Unterschied, ob der Kauf bey gezwungenen, oder willkürlichen offentlichen Feilbietungen, oder in andere Wege geschehe . daß für ein Bauerngut, und Zulehen jenes angesehen werde, was vermög das Urbarium als ein Gut, oder mit einer dieses Wort anzeigender Benennung, z. B. Viertellehen, Huben, Gäuschen aufgezeichnet ist . Die Zulehen, und Verstückungen wegen ihren der Landeskultur abträglichen Folgen ansehen, so gerne werden Wir dagegen Unsere Landes Unterthanen darinne begünstigen, was sie im Stande setzet, ihre Rustical-Innhaben mit minderen Kosten, und Versäumniß, und auf eine mehr Frucht bringende Weise zu benützen.". Hieronymus wurde am 31. Mai 1732 als fünftes von 18 Kindern in Wien geboren. Seine Eltern waren Rudolph Joseph, Graf Colloredo von Waldsee und Mels und Maria Franziska Gabriela, Gräfin von Starhemberg. Von 1772 bis 1803 war er letzter Erzbischof von Salzburg. Unterhalb mit gedruckter Signatur: "Franz Anton Freiherr von Kürsinger".- Tls. stärker braunfleckig, Faltspuren.