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  • Pfaff, Paul

    Verlag: Duncker & Humblot Gmbh, 1977

    ISBN 10: 3428038665ISBN 13: 9783428038664

    Anbieter: Jasmin Berger, Sassnitz, Deutschland

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    Softcover. Zustand: Gut bis sehr gut. 1. Auflage. Der neuartige Kommentar bringt eine vollständige Zusammenfassung der Themen über die Selbstanzeige. Die Bestimmungen der §§ 371 und 378 AO stehen i, Achten Teil der Abgabenordnung unter Straf- und Bußgeldverfahren. Da das Institut der Selbstanzeige dem materiellen Straf- und Bußgeldrecht zuzuordnen ist, war zum besseren Verständnis der Materie auch auf Straf- (Bußgeld) Vorschriften und Verfahrensvorschriften einzugehen. Berücksichtigt wurde dabei die umfangreiche Rechtsprechung, insbesondere zur Selbstanzeige.(aus dem Vorwort - 1977).

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    1. Auflage. Ehem. Bibliotheksexemplar mit Signatur und Stempel. GUTER Zustand, ein paar Gebrauchsspuren. Ex-library with stamp and library-signature. GOOD condition, some traces of use. Fi Idb 12 3787534121 Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 550.

  • Softcover. Zustand: neu. 1. Auflage. Betriebswirtschaftliche Steuerlehre in Forschung und Praxis, Band 6 444 pages. Mit diesem Buch erhält der Leser eine kompakte Einführung in das Steuerrecht. Auf wissenschaftlicher Basis wird eine fundierte und praxisorientierte Grundlage auf dem Gebiet der betrieblichen Steuern gegeben. Es enthält eine umfassende Einführung über die wesentlichen Inhalte der Abgabenordnung, der Umsatzsteuer, der Einkommensteuer, der Kà rperschaftsteuer sowie der Gewerbesteuer. Die Darstellung wird durch prägnante Fallbeispiele und zusammenfassende Schaubilder ergänzt. Durch die Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Verwaltungsanweisungen sowie der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesfinanzhofs, der Finanzgerichte und der Auswertung von Verà ffentlichungen in den entsprechenden Fachzeitschriften gewährt das Buch einen aktuellen Ãberblick über die Steuerarten. Die bestehenden Differenzen bei der Rechtsanwendung werden herausgearbeitet und verdeutlicht. Insbesondere im Rahmen des Umsatzsteuerrechts wird auf die bestehende Problematik hingewiesen, dass das nationale Gesetz in Teilbereichen als für nicht EU-konform gehalten wird. Welche Konsequenzen sich hieraus ergeben, wird durch einen aktuellen und theoretisch fundierten Ãberblick dargestellt. Durch einen kurzen Verweis auf das von 1977 bis 2000 geltende Vollanrechnungsverfahren und der damit zusammenhängenden Gliederungsrechnung wird im kà rperschaftsteuerlichen Abschnitt sichergestellt, dass die Rechtsfolgen für das Halbeinkünfteverfahren auch zukünftig nachvollziehbar bleiben. Das Werk richtet sich vornehmlich an Personen, die innerhalb kurzer Zeit sich in die umfangreiche und vielschichtige Thematik der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre einarbeiten müssen, z. B. Studenten der Betriebswirtschaftslehre an Fachhochschulen und Universitäten. Darüber hinaus wendet es sich an Praktiker, die sich einen Ãberblick über die aktuellen Schwerpunkte in der steuerlichen Diskussion verschaffen wollen.

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    Softcover. Zustand: neu. 1. Auflage. Strafrecht in Forschung und Praxis, Band 61 248 pages. Ende 2001 wurde in die Abgabenordnung der Verbrechenstatbestand der gewerbs- oder bandenmäÃigen Steuerhinterziehung gemäà § 370a AO eingeführt. Der Straftatbestand des § 370a AO ist sowohl in der Literatur als auch bei den Standesvertretern der rechts- und steuerberatenden Berufe sowie deren Berufsverbänden auf scharfe Kritik gestoÃen, die in einem ersten Teil dargestellt wird. Vor allem problematisch war die ungeklärte Auslegung des Merkmals GewerbsmäÃigkeit, da zu befürchten war, dass durch die niedrigen bisherigen Anforderungen an dieses Merkmal auch geringgewichtige Steuerhinterziehungen von dem Verbrechenstatbestand erfasst werden und die Norm mit ihren vielfältigen Konsequenzen und Anwendungsschwierigkeiten eine umfassende Verschärfung der Strafbarkeit mit sich bringt. Nur knapp sieben Monate nach Inkrafttreten ist die Vorschrift bereits wieder geändert worden, indem die Norm auf Taten "groÃen AusmaÃes" beschränkt und die Mà glichkeit eines minder schweren Falles, insbesondere bei Erstattung einer Selbstanzeige, zugelassen wurde. Auch nach der Neufassung werfen sich jedoch klärungsbedürftige Fragen auf, die primär auf die VerfassungsmäÃigkeit der Neuregelung zielen. Demzufolge wird in einem zweiten Teil die formelle VerfassungsmäÃigkeit der Norm sowie ihre Vereinbarkeit mit dem Bestimmtheitsgrundsatz gemäà Art. 103 Abs. 2 GG untersucht. Zudem wird ermittelt, ob die nunmehr geschaffene Mà glichkeit der Selbstanzeige als ausreichend anzusehen ist. Letztlich wird unter dem Aspekt des rechtsstaatswidrigen Formenmissbrauchs diskutiert, ob die Regelung des § 370a AO aus rechtspolitischen Gründen vertretbar ist, da die Norm im Grunde geschaffen wurde, um über den Umweg des § 11 GwG an Besteuerungsgrundlagen zu gelangen. Auch weitere durch die Neufassung eingetretene Ãnderungen werden dargestellt und im Anschluss mit der Altregelung verglichen, wobei abschlieÃend eine zusammenfassende Bewertung der Neufassung im Vergleich zur Altfassung erfolgt.

  • Softcover. Zustand: neu. 1. Auflage. Steuerrecht in Forschung und Praxis, Band 35 224 pages. Im Rahmen der Steuerfestsetzung bestehen zwischen dem Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung unterschiedliche Interessenlagen. Der Steuerpflichtige mà chte in der Regel Planungssicherheit erreichen. Er mà chte sein Geld rechtssicher verwenden. Sein berechtigtes Interesse richtet sich daher auf eine schnelle, endgültige Steuerfestsetzung durch die Finanzverwaltung. Auch die Finanzbehà rden haben ein Interesse an schneller Festsetzung. Denn erst nach der Festsetzung kà nnen sie den Steueranspruch verwirklichen und vollstrecken. Dieses Beschleunigungsinteresse richtet sich jedoch nicht auf eine endgültige Festsetzung, sondern auf eine vorläufige, eine änderbare Festsetzung. Denn Ziel und verfassungsrechtliche Vorgabe ist die gesetzmäÃige, dh. im Endergebnis richtige Besteuerung. Dieses Spannungsverhältnis zwischen schneller erster und dennoch richtiger Festsetzung versuchte der Gesetzgeber vor dem Hintergrund der begrenzten Verwaltungskapazität mit der Einführung einer vorläufigen Steuerfestsetzung durch die §§ 164, 165 AO 1977 aufzulà sen. Die Studie untersucht die §§ 164, 165 AO 1977 im Lichte der steuerrechtlichen Grundsätze der GesetzmäÃigkeit und GleichmäÃigkeit der Besteuerung sowie der Rechtssicherheit bzw. des Vertrauensschutzes. Es zeigt sich, dass die Regelungen bzw. deren momentane Interpretation sehr einseitig Rechtssicherheit und Vertrauensschutz zugunsten der finanzbehà rdlichen Organisationshoheit zurückdrängen.

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    Softcover. Zustand: neu. 1. Auflage. Studien zum bayerischen, nationalen und supranationalen Ãffentlichen Recht, Band 8 244 pages. Jüngere Entwicklungen in der Gesetzgebung, namentlich das "Vierte Finanzmarktfà rderungsgesetz" vom 1. April 2003 sowie das "Gesetz zur Fà rderung der Steuerehrlichkeit" vom 23. Dezember 2003, haben zu weitreichenden Zugriffsmà glichkeiten des Staates auf private Kontodaten geführt. Die Studie ist der Frage gewidmet, welche Grenzen das Grundgesetz solchen staatlichen Eingriffen in das Bankgeheimnis zieht. Neben einer allgemeinen Darstellung der rechtlichen - insbesondere der verfassungsrechtlichen - Grundlagen des Bankgeheimnisses wird die Frage des verfassungsrechtlichen Schutzes des Bankgeheimnisses exemplarisch anhand der zum 01. April 2005 in Kraft getretenen Regelungen der §§ 93 Abs. 7, 8 und 93b AO untersucht. Zum Autor Bernhard Magg, Jahrgang 1977, studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München (1998 - 2001) sowie an der Universität Passau (2001 - 2003). Im Jahre 2003 legte er sein Erstes Juristisches Staatsexamen in Passau ab. Sein Referendariat absolvierte er im OLG-Bezirk München sowie in Madrid (2003 - 2005). Das Zweite Juristische Staatsexamen legte er 2005 in München ab. Bernhard Magg ist seit 2006 als Rechtsanwalt in den Bereichen Steuer- und Gesellschaftsrecht bei einer internationalen Sozietät in München tätig.

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    Softcover. Zustand: neu. 1. Auflage. Studien zur Rechtswissenschaft, Band 247 218 pages. -------------------------------------------------------------------- ------------------------------------------------------------ ------------------------------------ REZENSION in: Stiftung & Sponsoring, Jg. 14 (2011), Nr. 2: "Staatliche Mitwirkungsmà glichkeiten im Stiftungsrecht bedürften der Rechtfertigung. So kà nnen nur Formulierungen zurückgewiesen werden, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoÃen. Den Konsequenzen aus entsprechenden Ãbergriffen geht v. Hoerner im zweiten Teil nach, der sich mit der Auslegung behà rdlicher Musterformulierungen befasst." ---------------------------------------------------------------------------------------------------- ------------------------------------------------------------ ---- Der Autor erà rtert den in der Praxis leider sehr häufig auftretenden Zwiespalt zwischen Stifter und Behà rde hinsichtlich der Formulierung des Stiftungsgeschäfts. Vor allem im Bereich der Formulierung von Stiftungssatzungen kommt es nicht immer zu dem gewünscht reibungslosen Ablauf bei der Anerkennung einer Stiftung. Wiederholt haben Anerkennungsbehà rden einen Anerkennungsantrag zurück?gewiesen, weil sich der Stifter mit seinen Formulierungen nicht an den Wortlaut einzelner Musterformulierungen des Stiftungsgeschäfts oder einer Mustersatzung gehalten hat. Auch Finanzbehà rden weisen immer wieder Anträge auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit einer Stiftung zurück, da die Stiftungssatzung nicht mit den Formulierungen aus der Abgabenordnung oder der von den Finanzämtern erstellten Mustersatzungen übereinstimmen. Gegenüber dem Stiftungswilligen wird dabei in der Regel sogar der Eindruck erweckt, dass eine Anerkennung der Stiftung oder die Zuerkennung der Gemeinnützigkeit nicht erfolgen würde, sollte er sich mit seinen Formulierungen nicht exakt an die Vorgaben von Behà rdenseite halten. Die meisten Stifter resignieren bei den blockierenden Versuchen der Behà rden, denn sie wollen vorrangig die Errichtung ihrer Stiftung verwirklicht sehen. Die Vorgaben, die ein Stifter im Rahmen von Stiftungssatzung und Stiftungsgeschäft macht, haben jedoch hinsichtlich der zukünftiger Existenz und Tätigkeit der Stiftung grundlegende Bedeutung. Die Formulierung der Satzung ist entscheidend für die spätere Bindung der Stiftung und ihrer Organe und damit für die Erfüllung des Stifterwillens. Zur Erà rterung dieses Konfliktes zwischen Stifter und Behà rde wird anfangs die Rechtssphäre des einzelnen Privaten in unsere Gesellschaft, die Privatautonomie, eingehend beleuchtet. Wie weit gehen die Befugnisse des Einzelnen zur Rechtsgestaltung gerade auch durch eigene Formulierungen und worauf fuÃt dies? Hier wird in den ersten Kapiteln der Studie von der Position als Stifter abgerückt und in einer grundlegenden Betrachtung die Autonomie des Einzelnen unter Zuhilfenahme ihrer historischen Entwicklung herausgestrichen und erst dann auf die Stifterfreiheit und vor allem die Freiheit zur eigenen Formulierung eingegangen. Im weiteren Verlauf wird der Formulierungsfreiheit des Stifters die behà rdliche Einflusssphäre gegenübergestellt, wobei zunächst die Anerkennung der Stiftung selbst Thema ist, um anschlieÃend die Zuerkennung der Gemeinnützigkeit und die jeweiligen behà rdlichen Einflussmà glichkeiten zu untersuchen. Am Ende des ersten Teils entsteht somit ein Gesamtbild des Spannungsfeldes zwischen Stifter und Behà rde, das nicht nur die rein rechtlichen Grenzen und Befugnisse beider Parteien beleuchtet, sondern auch praktische Erwägungen mit einbezieht. Nur, weil eine Rechtssphäre rechtlich eindeutig definiert ist, heiÃt dies - wie die in dem Buch behandelte Problematik zeigen wird - noch lange nicht, dass in der Praxis auch danach gehandelt wird. Die Gründe für ein solch abweichendes Handeln sollen in diesem Werk ebenfalls einer kritischen Bewertung unterzogen werden. Die Verdienste des Verfassers liegen darin, dass er von den Grundlagen der Privatautonomie ausgehend diese gegenüber willkürlichen Eingriffen der Behà rden verteidigt. Dabei ist zu bemerken, dass die Ausführungen zur Formulierungsfreiheit nicht allein auf die Stiftungserrichtung und Satzungsänderungen beschränkt sind, sondern ein generelles Problem bei dem Verkehr Privater mit Behà rden ist. In Teil II des Buches wird die Auslegung von vorgegebenen Formulierungen behandelt. Wie sind Formulierungen zu verstehen, die der Stifter freiwillig oder gezwungenermaÃen aus Mustersatzungen oder sonstigen behà rdlichen Vorgaben übernommen hat? Ãbernimmt der Stifter mit der Ãbernahme der Musterformulierung auch die Intention ihres Erstellers?.

  • Softcover. Zustand: neu. 1. Auflage. Steuerrecht in Forschung und Praxis, Band 55 320 pages. Der deutsche Non-Profit-Sektor ist in den letzten Jahren durch die Rechtssachen "Stauffer", "Jundt" und "Persche" in den Fokus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gerückt. Der Autor gibt zunächst einen Ãberblick über die Dogmatik der Grundfreiheiten und des deutschen Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts. Im Anschluss wird anhand der vorgenannten Verfahren die Grundfreiheitskonformität der deutschen Bestimmungen untersucht. Hierbei wird detailliert und kritisch dargestellt, welche Grundfreiheiten beeinträchtigt werden. Zudem wird verdeutlicht, dass die zwischenzeitlich erfolgte Reform der Abgabenordnung und des Kà rperschaftsteuergesetzes die Probleme nicht beseitigt, sondern nur verlagert hat. Eine differenzierte Betrachtung der verschiedenen gemeinnützigen Zwecke soll schlieÃlich aufzeigen, in welchen Fällen ein Inlandsbezug de lege ferenda mit den Grundfreiheiten und der europäischen Rechtsprechung vereinbar wäre. Hierbei ist insbesondere zu unterscheiden zwischen gemeinnützigen Zwecken, die zugleich die geschriebenen Ziele des EG-Vertrages berühren, und den übrigen Zwecken.

  • Softcover. Zustand: neu. 1. Auflage. Betriebswirtschaftliche Steuerlehre in Forschung und Praxis, Band 32 322 pages. Der deutsche Krankenhausmarkt ist gekennzeichnet durch ein Nebenei- nander von à ffentlichen, freigemeinnützigen und privaten Trägern. Die Aufmerksamkeit der Wissenschaft und Politik konzentriert sich vorwie- gend auf die privaten gewerblichen Krankenhäuser, deren Marktanteil in den letzten Jahren stark gestiegen ist. Hingegen sind freigemeinnüt- zige Krankenhäuser als Teil des Dritten Sektors in Deutschland, die im Mittelpunkt dieser Studie stehen, ein noch relativ wenig wissenschaft- lich erforschtes Gebiet des Gesundheitswesens. Die Studie geht auf die Rolle der freigemeinnützigen Krankenhäuser vor dem Hintergrund sich verändernder Rahmenbedingungen auf dem deut- schen Krankenhausmarkt ein. Zentrale Aspekte der Untersuchung sind die Auswirkungen verschiedener steuerlicher Begünstigungen aufgrund des Gemeinnützigkeitsstatus und die Rechtfertigung der daraus resul- tierenden bevorzugten Behandlung freigemeinnütziger Krankenhäuser im Vergleich zu gewerblichen Anbietern. In diesem Zusammenhang fin- den auch die Entwicklungen auf der Ebene des europäischen Gemein- schaftsrechts, die zunehmend auch an Bedeutung für den nationalen Gesundheitsmarkt gewinnen, Berücksichtigung. Neben einer allokations- theoretischen Analyse des Marktes für Krankenhausleistungen flieÃen auch die Erkenntnisse der internationalen Nonprofit-Forschung in die Betrachtungen ein.

  • Softcover. Zustand: neu. 1. Auflage. Studien zur Rechtswissenschaft, Band 377 218 pages. Die Studie untersucht die wirtschaftliche Zurechnung von immateriellen Wirtschaftsgütern und ihre Aktivierung in der Steuerbilanz. In diesem Zusammenhang wird im Besonderen auf die bilanzielle Behandlung von Medienfonds eingegangen. Anhand dieses in der Praxis stark diskutierten Themas, von dem aktuell ca. 150 Medienfonds mit mehr als 100.000 Anlegern und einem geschätzten Anlagebetrag von 15 Mrd. Euro betroffen sind, wird das wirtschaftliche Eigentum an (Film-) Rechten, insbesondere dem Leistungsschutzrecht des Filmherstellers nach § 94 UrhG, untersucht. Der Autor geht zunächst auf die steuerliche Bilanzierung des Wirtschaftsgutes "Recht" ein und erà rtert die Auswirkungen der sog. Leasingerlasse sowie deren Einordnung als Grundsätze ordnungsgemäÃer Buchführung anhand des Steuersparmodelles "Medienfonds". Sodann analysiert dder Autor die handelsrechtliche Bilanzierung des Vermà gensgegenstandes "Recht" gemäà § 246 Abs. 1 HGB, wobei das Verhältnis dieser Vorschrift zu § 39 AO begutachtet und die alte mit der neuen Rechtslage verglichen wird. Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz trat am 29.05.2009 die umfassendste Ãnderung des HGB seit der Verà ffentlichung des Bilanzrichtliniengesetzes im Jahre 1985 in Kraft. Im Zuge dessen wurde die sog. wirtschaftliche Betrachtungsweise in den Wortlaut des § 246 Abs. 1 HGB aufgenommen. Hierdurch wurde die Frage aufgeworfen, wie dieser Begriff in § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB zu definieren ist und ob sich die handelsrechtliche Zurechnung immaterieller Vermà gensgegenstände hierdurch verändert hat. Zu Klärung geht der Autor auch auf die United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP), die International Financial Reporting Standards (IFRS), die Abgabenordnung und das Handelsgesetzbuch in der Fassung vor dem BilMoG ein und vergleicht die in diesen Regelungssystemen entwickelten Grundsätze, Prinzipien und Zurechnungskriterien und prüft deren Anwendbarkeit im Handels- und somit letztlich auch im Steuerrecht. Letztlich werden die gefundenen Ergebnisse auf ihre Allgemeingültigkeit bzw. ihre Ãbertragbarkeit auf andere Rechte hin überprüft.

  • Softcover. Zustand: neu. 1. Auflage. Steuerrecht in Forschung und Praxis, Band 177 248 pages. Der Autor untersucht die Berichtigung nach § 153 AO und die Selbstanzeige nach § 371 AO sowie ihre Abgrenzung auf Vereinbarkeit mit den Grundprinzipien aus Steuerrecht und Strafrecht. Gerade in der Praxis ist die Einordnung in den richtigen Kontext von groÃer Wichtigkeit. Richtet der Steuerpflichtige seine Erklärung an der falschen Vorschrift aus, droht ihm nicht selten erheblicher Schaden. So liefert er womà glich selbst die für seine Verurteilung erforderlichen Informationen, ohne von der strafbefreienden Wirkung der Selbstanzeige zu profitieren. Nimmt er umgekehrt das Vorliegen eines Selbstanzeigesachverhalts an, obwohl tatbestandlich eine Berichtigung vorzunehmen wäre, wird er sich mà glicherweise auÃerstande sehen, die erhà hten Anforderungen der Selbstanzeige zu erfüllen und aus diesem Grund überhaupt keine Korrekturerklärung abgeben. Die Trennung wirft in der Praxis vor allem deshalb Schwierigkeiten auf, weil sich die steuerliche Pflicht zur Berichtigung nach § 153 AO und das Recht zur strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO allein im subjektiven Tatbestand voneinander unterscheiden. Entscheidendes Kriterium für die Abgrenzung sind die Kenntnis und der Wille des Steuerpflichtigen zur Abgabe einer fehlerhaften Erklärung, die in der Regel einem Dritten verschlossen bleiben. Um die auÃerordentliche schwierige Abgrenzung zwischen beiden Vorschriften zu erleichtern, hat das Bundesministerium der Finanzen ein Schreiben verà ffentlicht, das die Voraussetzungen und Rechtsfolgen beider Vorschriften einander gegenüberstellt. Der Autor beleuchtet anhand der Grundprinzipien die Frage, ob dieses Schreiben eher dem steuerrechtlichen oder strafrechtlichen Kontext zuzuordnen ist und welche Folgen sich daraus für den Steuerpflichtigen ergeben, der beabsichtigt, die Fehlerhaftigkeit seiner Steuererklärung den Finanzbehà rden mitzuteilen. Damit ist das Thema gleichermaÃen für die Wissenschaft wie die Praxis von grà Ãter Bedeutung.

  • Softcover. Zustand: neu. 1. Auflage. Steuerrecht in Forschung und Praxis, Band 56 348 pages. Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung nimmt einen festen Platz in der Arbeitswelt der USA ein. Dabei bleibt die Mitarbeiterbeteiligung dort nicht nur einem elitären Kreis von Führungskräften vorbehalten, sondern wird auf allen Stufen der Beschäftigung praktiziert. In Deutschland steckt die Mitarbeiterbeteiligung immer noch in den Kinderschuhen. Das Konzept befindet sich jedoch seit einigen Jahren auch bei uns auf dem Vormarsch. Die USA haben den enormen wirtschaftlichen Nutzen von Mitarbeiterbeteiligung bereits früh erkannt und systematisch durch Steuervergünstigungen gefà rdert. Daher beschäftigen sich in den USA Gesetzgeber, Rechtsprechung und juristische Literatur bereits seit Jahrzehnten mit den besonderen steuerlichen Auswirkungen von Mitarbeiterbeteiligung. Das deutsche Steuerrecht wird durch die zunehmende Einführung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen vor die gleichen Probleme gestellt. Wie ist man in den USA, wo Mitarbeiterbeteiligung seit Jahrzehnten erfolgreich und auf breiter Ebene betrieben wird, mit diesen Steuerfragen umgegangen? Welche gesetzgeberischen Là sungen wurden entwickelt, um das Bedürfnis nach flexiblen Gestaltungsmà glichkeiten bei gleichzeitiger Gewährleistung von Planungssicherheit in Steuerdingen herzustellen? Diesen Fragen geht der Autor nach. Im Fokus steht dabei die Vorschrift des § 83 Internal Revenue Code (IRC), welche seit nunmehr 40 Jahren in praktisch unveränderter Form die Besteuerung von "restricted stock" erfolgreich regelt. Gleichzeitig werden steuerrechtliche Problemkreise von Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Deutschland dargestellt. Einen Schwerpunkt bildet hierbei die Frage nach dem wirtschaftlichen Eigentum. Der Autor gelangt zu dem Ergebnis, dass der amerikanische Gesetzgeber bei fast identischer rechtlicher Ausgangslage mit § 83 IRC eine interessengerechte Vorschrift geschaffen hat, die Vorbild für eine entsprechende Regelung in Deutschland sein kann.

  • Bild des Verkäufers für Rechtliche Grenzen für die ordnungsgemäÃe Anlage von Stiftungsvermà gen, zum Verkauf von Verlag Dr. Kovac GmbH
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    Softcover. Zustand: neu. 1. Auflage. Studien zur Rechtswissenschaft, Band 383 264 pages. -------------------------------------------------------------------- ------------------------------------------------------------ ------------------------------------ REZENSION in: Die Stiftung, Februrar 2017: "Nachschlagewerke zum Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht gibt es reichlich. Vergleichbare Anleitungen zur Investition von Stiftungsvermà gen beschränken sich dagegen auf einige Schriften des Bundesverbands Deutscher Stiftungen [.]. Eine Dissertation zu diesem Thema ist daher sehr willkommen. Zumal die Arbeit von einer berufserfahrenen Rechtsanwältin stammt und die Gedankenführung entsprechend praxisorientiert ist. [.]" ------------------------------------------------------------------------------------------ ------------------------------------------------------------ -------------- Das Vermà gen der Stiftung ist die materielle Grundlage ihrer Geschäftstätigkeit und stellt gemeinsam mit Stiftungszweck und Stiftungsorganisation das Grundgerüst einer jeden Stiftung dar. In den letzten Jahren, insbesondere aufgrund der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise in den Jahren 2008/2009, geriet dieses Grundgerüst bei etlichen deutschen Stiftungen enorm ins Wanken. Stiftungen, gleich ob privat- oder gemeinnützigkeitsrechtlicher Natur, müssen sich in der Praxis seit jeher vielfältigen à konomischen Herausforderungen stellen, doch die Situation an den Kapitalmärkten hat die Vermà gensverwaltung und die Vermà gensanlage für Stiftungen noch weiter erschwert. So haben Entscheidungen zahlreicher Stiftungsvorstände, insbesondere solche kleinerer und mittlerer Einrichtungen, in Bezug auf die Wahl vermeintlich risikoarmer Anlageformen zu herben Verlusten im Vermà gen der Stiftung geführt. Hierdurch geriet die laufende Stiftungszweckrealisierung, etwa die Vergabe von Stipendien oder die Fà rderung eines Jugendhilfewerks, vielfach ernsthaft in Gefahr. Den Führungskräften einer jeden Stiftung, gleich ob diese über ein kleines, mittleres oder grà Ãeres Vermà gen verfügen, wird damit neben betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Grundkenntnissen auch Finanzsachverstand abverlangt, selbst dann, wenn externe Vermà gensverwalter zu Rate gezogen werden. Dass dies angesichts der in den vergangenen Jahren immer komplexer werdenden Finanzwelt bei vielen Stiftungsvorständen zu einer wachsenden Verunsicherung führt, ist längst bekannt. So nehmen immer mehr Stiftungsvorstände von Fortbildungsangeboten und Seminaren Gebrauch, um ihr "Fachwissen" zu vertiefen. Solide Anlagekenntnisse für die Entscheidungen der Stiftungsorgane sind heute unerlässlich, und der Zunehmende Erwerb bzw. die Vertiefung von Kapitalmarktwissen seitens der Stiftungsvorstände verdeutlicht, dass sich diese der Haftungsrisiken bei der Anlage und Verwaltung von Stiftungsvermà gen durchaus bewusst sind. Im stiftungsrechtlichen Schrifttum stà Ãt man immer wieder auf allgemeine Aussagen dergestalt, dass sich Stiftungen bei der Anlage ihres Vermà gens zugleich um den Erhalt des Vermà gens, um eine mà glichst ertragreiche Vermà gensanlage und um eine Risikominimierung bemühen müssten, dass den Stiftungsvorständen in diesem Zusammenhang jedoch ein Entscheidungsermessen zukomme. Wie sich hierbei die gesetzlichen MaÃgaben konkret darstellen, wird meist nur rudimentär erà rtert. Auch wird nur oberflächlich thematisiert, wie ein etwaiges Ermessen des Stiftungsvorstands bei der Anlage des Stiftungsvermà gens inhaltlich konkret ausgestaltet sein soll. Ziel der Untersuchung ist es daher, das rechtliche Umfeld, in welchem sich der Stiftungsvorstand bei der Anlage des Stiftungsvermà gens bewegt, zu beleuchten und der Frage nachzugehen, ob und inwieweit diesbezüglich ein stiftungsrechtliches Ermessen anzuerkennen ist. Vor diesem Hintergrund konzentriert sich der erste Schwerpunkt der Studie auf die normativen Voraussetzungen für die Anlage von Stiftungsvermà gen, konkret auf die bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen unter besonderer Berücksichtigung des sogenannten Vermà genserhaltungsgebots. Sodann werden mit den einschlägigen Regelungen der Abgabenordnung die steuerrechtlichen MaÃgaben für gemeinnützige Stiftungen und schlieÃlich die mà glichen Vorgaben des Stifters gesondert aufgezeigt. AnschlieÃend wird auf die Pflichten des Stiftungsvorstands im Hinblick auf eine mà glichst ertragreiche Vermà gensanlage eingegangen. Das Gebot der ertragreichen Vermà gensanlage wird sowohl aus stiftungsrechtlicher als auch aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Perspektive herausgearbeitet. Es wird in diesem Rahmen geklärt, inwieweit sich die Regelungen der §§ 51 ff. der Abgabenordnung (AO) auf die Pflichten des Vorstands einer gemeinnützigen Stiftung bei der Vermà gensanlage auswirken. Die Frage des Ermessens des Stiftungsvorstands stellt den Schwerpunkt der zweiten Hälfte der Untersuchung dar. Hier wird Zunächst erà rtert, wie sich die Rechtsprechung zur Frage des stiftungsrechtlichen Ermessens positioniert. Ferner wird der Meinungsstand im Schrifttum zum Ermessen des Stiftungsvorstands im Allgemeinen dargelegt. Sodann wird im Besonderen auf die Rechtsfigur der sog. Business Judgment Rule eingegangen. Dem Ãberblick über den entsprechenden Meinungsstand in der stiftungsrechtlichen Literatur folgt die Darstellung sowohl der Entwicklung als auch der Begründung der deutschen Business Judgment Rule. Im Anschluss hieran wird untersucht, ob die allgemeine aktienrechtliche Business Judgment Rule des § 93 Abs. 1 Satz 2 zugunsten von Stiftungsvorstandsmitgliedern Anwendung finden soll, dies insbesondere bei Entscheidungen im Bereich der Vermà gensverwaltung. In einem abschlieÃenden Exkurs wird schlieÃlich die US-amerikanische Diskussion um die Anwendbarkeit der Business Judgment Rule auf die Nonprofit Corporation dargestellt. Die weiteren Ausführungen beziehen sich, soweit nichts Gegenteiliges genannt wird, auf die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts im Sinne der §§ 80.

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    Softcover. Zustand: neu. 1. Auflage. Beiträge zu Datenschutz und Informationsfreiheit, Band 20 356 pages. Herkà mmlich gibt es, anders als in anderen Verfahrensordnungen, in der Abgabenordnung kein Akteneinsichtsrecht. Diese Besonderheit gilt auch für Beteiligte. Kernaufgabe dieser Untersuchung ist es, zu beleuchten, ob die Informationsfreiheitsgesetze von Bund und Ländern auf die Finanzverwaltung anzuwenden sind. Diese haben in anderen Verwaltungsbereichen zu einem Umbruch von Arkanstaatlichkeit hin zu mehr Transparenz und Publizität geführt. Die Finanzverwaltung geht jedoch bislang davon aus, dass sie von der Anwendbarkeit der Informationsfreiheitsgesetze ausgenommen ist. Die Autorin beleuchtet daher zunächst die Besonderheiten der Finanzverwaltung. Da diese sich erheblich von der übrigen deutschen Verwaltung unterscheidet. Diese verfügt über einen umfassenden und zum Teil aus hochsensiblen Informationen über ihre Steuerbürger bestehenden Datenbestand. Diese sind durch das Steuergeheimnis gem. § 30 AO geschützt. AnschlieÃend wird untersucht, inwieweit den bestehenden einfachgesetzlichen Informationsfreiheitsgesetzen ein verfassungsrechtlicher Kern zu Grunde liegt. Hierbei ist zwischen mà glichen Ansprüchen, die einem von der begehrten Information unmittelbar Betroffenen zustehen kà nnen und der Ãffentlichkeit zu unterscheiden. Dann erst werden die bestehenden einfachgesetzlichen Informationsfreiheitsgesetze von Bund und Ländern konkret auf die Finanzverwaltung angewendet. Ein besonderer Schwerpunkt liegt hier auf der Anwendbarkeit, aber auch auf dem mà glichen Anspruchsgegenstand und der Durchsetzbarkeit. Schlussendlich wird mit Blick auf andere Länder erà rtert, ob die Finanzverwaltung für neue Konzepte entwicklungsoffen ist. Hierbei werden einerseits bereits seit langem diskutierte Modelle wie Steuerlisten, aber auch im Ausland angewandte Modelle wie die Delinquents List auf eine mà gliche Ãbertragbarkeit hin geprüft. Im Ergebnis hat mit den Informationsfreiheitsgesetzen auch für die Finanzverwaltung der Abschied von der Arkanstaatlichkeit begonnen.

  • hardcover. Zustand: Gebraucht. Gebraucht - Sehr gut SG -2022 leichte Beschädigungen, Verschmutzungen, ungelesenes Mängelexemplar, gestempelt - Zum WerkDie Konzeption dieses Werkes beruht auf der systematischen Kommentierung der Vorschriften des Grundsteuergesetzes (1-38 GrStG), der zugehörigen Vorschriften des Bewertungsgesetzes (218-266 BewG) sowie der jeweiligen neuen Landesgrundsteuergesetze.Den vielen Bezügen zur Abgabenordnung und zum Verwaltungsverfahrensrecht der Länder, zum Vollstreckungs- und Insolvenzrecht und vor allem zum Kommunalrecht wird innerhalb der GrStG-/BewG-Erläuterungen ausführlich Rechnung getragen.Vorteile auf einen BlickVerbindung von Praxisnähe und Wissenschaftlichkeitumfangreiche Verweisungen innerhalb des Werkessehr gute Verständlichkeit und Lesbarkeitkompakt und dennoch tiefgründigZur ErstausgabeDas BVerfG hat die Einheitsbewertung für gleichheitswidrig erachtet. Der Bundesgesetzgeber ist dem Reformauftrag mit dem Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts vom 26.11.2019 nachgekommen. Die Kommentierung beinhaltet alles, was nach der Reform im Grundsteuerrecht für die Hauptfeststellung auf den 1.1.2022 und die Erhebung der Grundsteuer ab 2025 wichtig ist. Das neue Grundsteuerrecht wird für alle Bundesländer lückenlos dargestellt. Die hochaktuelle Kommentierung berücksichtigt sind vor allem die Anwendungserlasse der Obersten Finanzbehörden der Länder zu den218 ff. und die neue ImmoWertV 2022.ZielgruppeFür Steuerberatende, Finanzverwaltung, Gerichte, Unternehmen sowie Verwaltungsbeamtinnen und Verwaltungsbeamte in den Gemeinden, die sich mit Grundsteuerfragen befassen.


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  • Softcover. Zustand: neu. 1. Auflage. Steuerrecht in Forschung und Praxis, Band 139 594 pages. Das Buch befasst sich mit dem Verhältnis von Grundlagenbescheiden zu Folgenbescheiden im steuerlichen Verfahrensrecht. Grundlagenbescheide sind für eine Steuerfestsetzung bindende Verwaltungsakte. Durch sie wird eine bestimmte (Vor-)Frage der Besteuerung bestandskräftig festgestellt. Einzelne Regelungen des Steuerverfahrensrechts dienen dazu, nachträgliche Entscheidungen hinsichtlich des Grundlagenbescheids im Steuerbescheid umsetzen zu kà nnen. Für den Steuerpflichtigen kà nnen Grundlagenbescheide einerseits Rechtssicherheit bieten, andererseits müssen gegen nachteilige Entscheidungen rechtzeitig Rechtsmittel ergriffen werden, um den Eintritt der Bestandskraft zu verhindern. Dazu ist es erforderlich einen Verwaltungsakt eindeutig als Grundlagenbescheid identifizieren zu kà nnen. Dies kann jedoch im Einzelfall zu Schwierigkeiten führen - auch weil die in der Rechtsprechung angelegten Kriterien nicht eindeutig sind und unterschiedlich angewandt werden. Der Verfasser nähert sich dem Thema grundlegend, indem zunächst die verfahrensrechtlichen Rechtsfolgen auf Ebene des gebundenen Folgebescheids untersucht werden. Der Schwerpunkt der Studie liegt sodann auf der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Verwaltungsakt als Grundlagenbescheid qualifiziert werden kann. In diesem Rahmen wird unter Bezugnahme auf einfachgesetzliche und verfassungsrechtliche Regelungen untersucht, wann ein Verwaltungsakt überhaupt für einen anderen Verwaltungsakt bindend sein kann. Hierzu wird insbesondere auch die Tatbestandswirkung von Verwaltungsakten als mà glicherweise abweichende Form einer Bindungswirkung zwischen Verwaltungsakten untersucht. Mit den gefundenen Ergebnissen wird schlieÃlich die bisherige Behandlung bestimmter Verwaltungsakte als Grundlagenbescheid überprüft. AuÃerdem werden Kriterien und rechtliche Rahmenbedingungen aufgezeigt, die vom Gesetzgeber bei der Einführung neuer Grundlagenbescheidverhältnisse beachtet werden sollten.