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Verlag: Lukas Verlag, Berlin, 2017
ISBN 10: 386732266XISBN 13: 9783867322669
Anbieter: Hylaila - Online-Antiquariat, Wiesbaden, Deutschland
Buch Erstausgabe
Hardcover. Zustand: Wie neu. Zustand des Schutzumschlags: Kein Schutzumschlag. 1. Auflage. 253 S. mit ein- und ,ehrfarbigen Abbildungen, unbenutzt, Format 25 x17 x 2,3 cm, 775 g schwer, G-2. Aufgrund der EPR Gebühren kein Versand nach Frankreich und Österreich.
Verlag: Berlin, Lukas Verlag, 2020
ISBN 10: 3867323615ISBN 13: 9783867323611
Buch Erstausgabe
Hardcover. Zustand: Wie neu. 1. Auflage. (Harz-Forschungen, 35); 389 pages with many illustrations, partly coloured.
Zustand: very good. Gut/Very good: Buch bzw. Schutzumschlag mit wenigen Gebrauchsspuren an Einband, Schutzumschlag oder Seiten. / Describes a book or dust jacket that does show some signs of wear on either the binding, dust jacket or pages.
Verlag: Berlin : Lukas Verlag, 2020
ISBN 10: 3867323615ISBN 13: 9783867323611
Anbieter: nika-books, art & crafts GbR, Nordwestuckermark-Fürstenwerder, NWUM, Deutschland
Buch
gebundene Ausgabe. Erstausgabe, 1. Auflage,. 389 Seiten, Das Buch ist in einem sehr guten Zustand. Als Geschenk geeignet. 9783867323611 Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 1062.
Verlag: Lukas Verlag Mär 2017, 2017
ISBN 10: 386732266XISBN 13: 9783867322669
Anbieter: AHA-BUCH GmbH, Einbeck, Deutschland
Buch
Buch. Zustand: Neu. Neuware - Es ist schon erstaunlich, was unsere Vorfahren im Mittelalter in den Stadtrechten alles regelten. Natürlich ging es darin zunächst um die Rechte und Pflichten der in Gilden organisierten Kaufleute, Krämer, Bäcker, Fleischer, Schuhmacher, Schmiede und Kürschner. Sie hatten das Sagen in den Städten, stellten die Ratsmitglieder und bestimmten, was ins Stadtrecht aufgenommen wurde. Strafen wurden verhängt, wenn die Brote oder Biermaße zu klein waren, und Tuchhändler durften ihre Tuche nur dann zu Hause schneiden, wenn sie die Standgebühren im Kaufhaus entrichtet hatten. Besonders hart traf es Münzer, die aus Silber Pfennige schlugen. Fand man bei ihnen Falschgeld, so drohte der Verlust einer Hand und bei erwiesener Falschmünzerei das Sieden im Fass. Fenster und Türen zur Straße durften nur nach innen aufgehen. Steuern für die Hofstelle wurden in Form von Zehnthühnern entrichtet. In Osterwieck erhielt der Richter vom verkauften Wein literweise einen Anteil. Für die Bestrafung von im Streit erzeugten Wunden wurde ein Wundpegel verwendet, um die Tiefe der Wunde nachzuweisen. Die Städte schotteten aber auch ihre Märkte ab: Außerhalb gebackenes Brot und erzeugtes Fleisch durfte nur stark eingeschränkt angeboten werden. Tuchhändler konnten Hosen verkaufen, jedoch immer mindestens sechs Stück. So florierte das einheimische Handwerk. Der vorliegende Band beschreibt diesen Prozess der immer stärkeren »Regeldichte« vom Stadtrecht über die Willküren (Stadtordnungen) bis hin zur Polizeiordnung im 18. Jahrhundert. Die Untersuchung orientiert sich hauptsächlich am Goslarer Stadtrecht, »jener großartigen, unter den mittelalterlichen Stadtrechten Deutschlands an Umfang [.], Systematik, juristischer Durchdringung und Klarheit kaum ihresgleichen findenden Kodifikation« (Wilhelm Ebel). Die Inhalte des Goslarer und des von ihm abgeleiteten und umgearbeiteten Wernigeröder Stadtrechtes werden sorgfältig verglichen.