Beschreibung
berühmtes und bedeutendes Dokument der Rechtsgeschichte mit den berüchtigten Tafeln, auf denen Foltermethoden detailliert beschrieben werden. Mit den seltenen beiden Anhängen "Geheime Anmerkungen ad Constitutionem nostram criminalem Theresianam oder zu Unser neuen peinlichen Gerichtsordnung für Unsere Teutsch-erbländische Malefiz=Obergerichten, und die mit peinlicher Gerichtsbarkeit begabte unmittelbare Länderstellen" sowie "Instruction zur Theresianisch-peinlichen Gerichtsordnung, für alle Teutsch-erbländische Hals- und Landgerichten, und überhaupt für alle Criminal-Richtere". In den "Geheimen Anmerkungen." werden Regeln zusammengefaßt, die ausschließlich für die oberen Gerichte bestimmt sind und in denen beispielsweise geregelt wird, dass ein zum Tode auf dem Scheiterhaufen verurteilter Täter vor dem Feuer vom Scharfrichter am Pfahl erwürgt wird; diese "Milde" soll aber weder dem Täter noch dem Publikum bekannt gemacht werden! In der "Instruction." wird minutiös der Ablauf der einzelnen Foltermaßnahmen festgelegt, wobei genau darauf geachtet wird, welches Verfahren dem Inquisiten am meisten Schmerz bereitet, ohne ihn aber massiv gesundheitlich zu schädigen (bei der "Aufziehung auf die Leiter" sollen beispielsweise die Schultergelenke ausgerenkt, die Arme aber nicht gebrochen werden). Die Darstellungen sind so grausam und so detailliert, dass dem Betrachter schon das Grauen bei der Betrachtung kommen muss, auch wenn die minutiösen Bildbeigaben in Kupferstich nicht zur Abschreckung, sondern vor allem als Anleitung, wie man richtig zu foltern habe, dienen sollten. So zeigt eine Tafel in großem Detail die Konstruktion von Daumenschrauben, eine andere das Flechten der Delinquenten auf eine Leiter zur Streckung, bei der ein Henkersknecht die Winde dreht, während sein Kollege den armen nackten Mann unter der Achsel mit brennenden Kerzen traktiert. Sehr detailliert mit einer ausführlichen Legende von A-K wird der "Entwurff der Anlegung der Schraubstifeln" erläutert. Tafeln XL-XLI mit der genauen Konstruktionsweise des sogenannten "Wiener Schuhs" und der Darstellung der dafür benötigten Einzelteile in einem "Bausatz": "Die Folter, oder Maschine zum Aufziehen und Recken in der Luft, nebst den darzu gehörigen Gewichten". Während in Preußen durch Friedrich den Großen bereits 1740 die Folter abgeschafft wurde, hielt das Theresianische Strafrecht noch weitgehend an der Tortur fest. Doch erfolgte bald eine die Folter einschränkende geheime Instruktion für die Obergerichte und am 2. Januar 1776 schließlich die Aufhebung der Tortur durch Entschließung Maria Theresias. Die sogenannte `Josephina` (Allgemeines Gesetz über Verbrechen und Strafen) setzte 1787 die `Theresiana` ganz außer Kraft. Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 3360 38 x 23cm, Halbleder d.Zt., Rücken etwas stärker berieben, oberes Kapital lädiert, Rückenschild mit Randläsionen; 8 Bl., S. 1-158, S. 159-282, LVI S. Beylagen, 8 S. (Geheime Anmerkungen), 20 S. (Instruction). Mit 30 ganzseitigen mitpaginierten Textkupfern, davon 3 gefaltet. Bestandsnummer des Verkäufers 6544
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