Beschreibung
(noch zu Nr. 48633:) - Mit zeittypischen Ausführungen wie: "A u f n a h m e j ü d i s c h e r G e i s t e s k r a n k e r in H e i l - u n d P f l e g e a n s t a l t e n . Der bisher noch bestehende Zustand, daß Juden mit Deutschen in Heil- und Pflegeanstalten gemeinsam untergebracht waren, hat, ganz abgesehen von der Tatsache, daß ein derartiges Zusammenwohnen auf die Dauer nicht tragbar ist, zu Beschwerden des Pflegepersonals und von Angehörigen deutschblütiger Kranker Anlass gegeben. Zur Behebung dieser Missstände ordnet der Reichsminister des Innern deshalb in einem Runderlass vom 12. Dezember 1940 an, daß geisteskranke Juden künftig nur noch in die von der Reichsvereinigung der Juden unterhaltene Heil- und Pflegeanstalt Bendorf-Sayn / Kreis Koblenz, aufgenommen werden dürfen. Die Genehmigung zur Einrichtung etwaiger weiterer derartiger rein jüdischer und jüdisch geleiteter Anstalten behält sich der Minister vor. Falls aus Gründen der öffentlichen Sicherheit die Unterbringung eines geisteskranken Juden in einer deutschen Heil- und Pflegeanstalt erforderlich wird, ist für eine umgehende Weiterleitung des Patienten in die Heil- und Pflegeanstalt Bendorf-Sayn zu sorgen. Dieser Runderlass findet keine Anwendung auf geisteskranke Juden, die bereits vor dem 1. Oktober 1940 in deutsche Heil- und Pflegeanstalten aufgenommen waren und sich zur Zeit noch in diesen befinden. Wegen der Weiterbehandlung dieser ergeht besondere Weisung"/ "So ist es selbstverständlich, daß auch bei naher rassischer Verwandtschaft die europäischen, ja auch die nordeuropäischen Völker ihre eigentümliche Besonderheiten bekommen haben, die sich aus ihrem Wesen nicht mehr fortdenken lassen. Der Deutsche ist eben aufgrund des geschichtlichen und geistigen Erbe seines Volkstums, auch unabhängig von etwaigen Änderungen des Rassengefüges, anders geworden als es der blutsverwandte Engländer oder Skandinavier unter dem Einfluss seiner Geschichte werden musste. Wenn solche Unterschiede auch klein sind, ja geringfügig erscheinen im Vergleich mit fernstehenden Völkern ganz fremder rassischer Zusammensetzung, so machen dennoch diese Unterschiede eine Leugnung völkischer Besonderheiten und eine auf die vermeintliche Rassengleichheit gegründete geschichtliche und geistige Gleichsetzung zwischen den Völkern unmöglich. - Die Rassenlehre des Nationalsozialismus stellt nicht ein weltfremdes Dogma, sondern eine aus dem Leben gekommene und im Leben bewährte Beschreibung und Deutung tatsächlicher Verhältnisse dar. Das unbiologische Denken der liberalen Zeit leugnete alles Rassische und erkannte höchstens die volksprägende Kraft der geschichtlichen Tradition an. Wir sind niemals in den Fehler verfallen, dieser Einseitigkeit eine gegensätzliche, aber ebenso falsche entgegenzustellen. Rasse und die Summe geschichtlicher Kräfte prägen gemeinsam das Wesen der Völker …" - Deutsches / Drittes Reich, Großdeutschland im 2. Weltkrieg, illustrierte Bücher, Arzttum / Heilkunde / Medizin im Nationalsozialismus, deutsche Ärzteschaft / Gesundheitswesen unter Adolf Hitler, Gesundheitsführung im 3. Reich, medizinische Wochenschrift, Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands, KVD, Jacoby`sche Heil- und Pflegeanstalt für geisteskranke Juden, Rassenlehre des Nationalsozialismus Reichsgesundheitsführer Leonardo Ambrogio Giorgio Giovanni Conti ein schweizerisch-deutscher Mediziner und Chef der Reichsärztekammer, Antisemitismus, völkisches / nationalsozialistisches Gedankengut. Versand an Institutionen auch gegen Rechnung Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 2000. Bestandsnummer des Verkäufers 48634
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