Beschreibung
Vollständige Original-Ausgabe: Faltblatt 8vo im Format 23,5 x 15,5 cm mit Deckeltitel, 4 Seiten - Aus dem Inhalt: "In der freien Natur wird neben Brauchbaren auch vieles Unbrauchbare erzeugt. Aber das Untaugliche verfällt in der freien Natur durchschnittlich rascher und gründlicher der Ausmerzung als das Taugliche. Es kann sich daher nicht zu stark und nicht so lange fortpflanzen wie des Gut-Angepasste. Die Vererbung der gut an die Umwelt angepassten Eigenschaften kann sich daher besser und länger auswirken. Die Träger guter Eigenschaften haben, kurz gesagt, in der freien Natur ganz bedeutend mehr Aussicht, ihre guten Eigenschaften auf die nächsten Generationen zu übertragen, als die Träger schlechter Eigenschaften. So hält sich im erbarmungslosen Kampf ums Dasein die stärkere Fortpflanzung des angepassteren Tieres und der angepassteren Pflanze die tadellose Beschaffenheit der Rasse aufrecht. - Beim Kulturmenschen ist dieser Vorgang der fortwährenden Selbstreinigung leider weitgehend gestört. Es wird alles Erdenkliche getan, um den Kranken, Schwachen und Defekten zu fördern. Sein Leben und dadurch auch seine Fortpflanzungsperiode wird verlängert und dadurch die Zahl seiner Nachkommen vermehrt, die natürlich die schlechten - unter Umständen verbrecherisch sich auswirkenden - Eigenschaften wieder erben, sodaß die Minderwertigkeit nicht ausstirbt wie in der freien Natur, sondern verewigt wird. - Auf der einen Seite schränken in der Kulturmenschheit die Begabten und Gesunden ihre Kinderzahl künstlich immer mehr ein. So führen diese zwei Fortpflanzungsabnormitäten beim Kulturmenschen zur Entartung des Gesamtvolks und damit zur Vermehrung der Kriminalität. - Das neue Gesetz aber soll diesen selbstmörderischen Prozess aufhalten. Es soll jenen erbkranke Nachwuchs, den die freie Natur auf dem grausamen Wege rücksichtsloser Ausjäte der Träger schlechter Eigenschaften vermeidet, verhüten auf dem Wege der für den Menschen durchaus schmerzlose Ausmerzung der minderwertigen Geschlechtszellen. Dadurch, daß man einfach die erbschlechten Geschlechtszellen bei Mann und Frau nicht zur Befruchtung kommen lässt. - Ich weiß wohl, daß bereits seit Jahrtausenden eine gewisse instinkts- und gefühlsmäßige Rassenhygiene betrieben wurde, und für diese wollen wir auch fernerhin dankbar sein. Da jedoch Gefühle allein sehr oft irreführen, sind wir besser daran, wenn die unmittelbare Anwendung unserer naturwissenschaftlichen Kenntnisse über Vererbung und Auslese gesetzlich geregelt wird. - Mancher Leser wird sich nun fragen: kann man denn durch das Gesetz das Gute erreichen, das man will? Das vorliegende Gesetz ist so gefasst, daß man diese Frage unbedingt bejahen muss. - Was von Unwissenden gegen die Sterilisation vorgebracht wird, ist schwerlich in der ganzen Vollständigkeit hier anzuführen und zu widerlegen. Bei der Unfruchtbarmachung wird nicht "kastriert", sie ist keine Strafe, keine lebensgefährliche Operation, sondern in doppelter Hinsicht eine Wohltat, da sie nicht bloß den bedauernswerten Erbkranken auf einfachste Weise von der verantwortungsvollen und kostspieligen Last der Sorge für kranke, im Lebenskampf wirtschaftlich versagende, ja oft verbrecherische werdende Kinder enthebt, sondern auf den heiligen Strom des gesunden und begabten Lebens der Rasse rein erhält und den Platz frei lässt für gesunde, begabte, kräftige und von verbrecherischer Erbanlage freie Menschen". - Erbbiologische Praxis im Nationalsozialismus, vorbeugende und fördernde Erbpflege, geplante Verbesserung der Erbgesundheit des deutschen Volkes, Erbbiologie, Eugenik, Rassenhygiene, eugenische Ausmerze, Verbrechensverhütung durch Unfruchtbarmachung. - Mit Namenstempel von Prof.Dr. Ernst Rüdin auf Titelblatt Einbandvorderdeckel. - Erstausgabe in sehr guter Erhaltung Versand an Institutionen auch gegen Rechnung Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 2000. Bestandsnummer des Verkäufers 40737
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