Beschreibung
Verschiedene Formate (220:119 bis 690:320 mm). Schwarze Tinte (teils mit Goldstaub) auf Papier. Zusammen 10 SS. auf 9 Bll. Beiliegend 7 zeitgenössische Übersetzungen. Folio, halbbrüchig beschrieben. 1 zeitgenössische Abschrift eines diplomatischen Dokuments und 1 osmanisches Dokument ohne Signatur. Im Rahmen des Friedens von Küçük-Kaynarca zur Beendigung des Russisch-Türkischen Krieges (1768-74) trat das geschwächte Osmanische Reich den bereits von österreichischen Truppen besetzten nordwestlichen Teil Moldawiens offiziell an Österreich ab, wobei in diesem Zusammenhang erstmals die Bezeichnung des Gebiets als Bukowina gebraucht wurde. Da nach Inkrafttreten des Vertrags 1775 der neue Grenzverlauf noch nicht restlos geklärt war, wurde eine bilaterale Grenzkommission berufen, an der Mehmed Tahir Agha und Vinzenz von Barco maßgeblich beteiligt waren. Wie aus der historisch bedeutsamen Korrespondenz hervorgeht, fanden die Treffen zur Abwicklung des so bezeichneten "Grenzgeschäfts" auf der österreichischen Seite in der erst 1770 auf Befehl Katharinas der Großen angelegten Münzstätte Sadhora bei Czernowitz statt, ca. 50 km südwestlich der osmanischen Grenzfestung Chotyn. Die Briefe wurden von dem Grenzdolmetscher Franz von Klezl (1737-1809), einem Absolventen der erst 1754 gegründeten k. k. orientalischen Akademie, übersetzt, der in dieser Funktion zweifellos auch an den Verhandlungen mitwirkte. Weitere österreichische Teilnehmer, die von den osmanischen Beamten erwähnt werden, waren der Orientalist und kaiserliche Geschäftsträger bei der Hohen Pforte Bernhard Freiherr von Jenisch (1734-1807) sowie der Oberstleutnant Friedrich von Mieg (1731-83), der die Bukowina und Galizien kartographierte. Alle übersetzten Dokumente können durch Numerierung zugeordnet werden, allerdings entsprechen die Nummern nicht der Chronologie, der die Detailbeschreibung folgt. - 1) Brief des Mehmed Tahir, übersetzt am 3. September 1775 (Dokument Nr. 18), mit der Ankündigung, die Anreise nach Sadhora mit dem Statthalter von Chotyn zu besprechen. - 2) Brief des Mehmed Tahir, übersetzt am 9. November 1775 (Nr. 8), in dem er erklärt, wegen eines Fiebers nicht an der nächsten Sitzung teilnehmen zu können, und um Medikamente bittet: "Nur bitte ich hochansehnlichst dieselben zu erlauben, daß, bis ich Kräffte nach dem Dorf kommen zu können erlange, mir Heilungsmittel reichen lassen; zumalen das Elend, und die Betrübniß meinen Leib dergestalten gestöret hat, daß ich es nicht genugsam zu erklären im Stand bin [.]". - 3) Brief des Mehmed Tahir, übersetzt am 1. Jänner 1776 (Nr. 15), bezüglich eines Befehlsschreibens aus Konstantinopel, das die bilaterale Arbeit bestätigte, aber den Distrikt von Chotyn ausnahm: "Gleichwie aber um durch die dermalen eingelangte Befehlschreiben uns der Befehl zugeflossen, daß man die Gränzen, außer den Terrains des Chotimer Districts sich haltend, auf eine gute Art berichtigen solle, auch von Seiten des hochansehnlichen H.en Gesandten mittels eines Post-Janitscharen denenselben ein freundschaftliches Schreiben überschicket worden ist [.]". - 4) Revers eines von Mehmed Tahir unterzeichneten Schreibens, übersetzt am 27. Jänner 1776 (Nr. 13), eine fehlende Genehmigung der Hohen Pforte für die Grenzziehung im Bereich von Siret und Suceava betreffend. Dazu passt die Abschrift eines am 12. März 1776 in Konstantinopel aufgesetzten österreichischen Berichts an die Hohe Pforte bezüglich eines Gebietstausches, konkret von 9 Dörfern im "Terraine von Chotim, welcher zwischen den Gränzen des Czernovitzer Districts, und dem Ort Rohatin sich befindet, zwischen dem Rakitna Bach und dem Pruth-Fluß sich ergiebe [.]". - 5) Brief des Statthalters von Chotyn, übersetzt am 31. März 1776 (Nr. 10), worin der Statthalter von Befehlen aus Konstantinopel berichtet, die Grenzziehung entsprechend einem Vorschlag des österreichischen Gesandten bei einem neuerlichen Treffen abzuschließen: "Daß dermal in Betreff des Gränzgeschäfftes zu Folge der Convention, welche der an. Bestandsnummer des Verkäufers 62176
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