Beschreibung
An den bedeutenden Feldherrn und Militärtheoretiker Raimondo Montecuccoli (1609-1680), der neben Prinz Eugen und Erzherzog Karl als einer der wichtigsten Feldherren Österreichs gilt. - Am 14. IX. 1659 berichtet der Kurfürst, dass unweit von Rostock einige Leute erschossen wurden und auch sonst in diesen Landen hin und wieder übel hantiert werde, die Untertanen und Eingesessenen von den Soldaten als Lutherische Hund" beschimpft werden. Er wisse zwar nicht, von welcher Armee dies ausgegangen sei, wolle aber nachforschen lassen und weitere solche Exzesse bei hohen Strafen verbieten. Weiters ersucht er Montecuccoli, er wolle bei der kaiserlichen Armee dergleichen tun, das Schelten und Schmähen gegen den evangelischen Glauben unterbinden, da solches zu nichts dient, sondern nur unversöhnlichen Hass und Widerwillen der Untertanen hervorrufe. - Am 12. IX. 1659 schreibt der Kurfürst, dass er bei seiner Ankunft mit großer Befremdung vernommen habe, dass sein ihm zugewiesenes Hauptquartier in den Dörfern Kauckel und Sabel, neben jenem des dörflingischen und anhaltischen Regimentes, bereits vom kaiserlichen Quartiermeister eingenommen und belegt war. Er gibt Montecuccoli zu verstehen, was daraus für Konfusion und Ungelegenheit entstehen könne und ersucht ihn, seinem Generalquartiermeister Order zu geben, dass die kaiserlichen Truppen aus den erwähnten Dörfern abrücken und diese seinen Regimentern eingeräumt werden, da sie ansonsten unter bloßem Himmel im Felde bestehen müssten. - Am 30. IV. 1660 berichtet der Kurfürst, dass sich Herzog Christian von Mecklenburg bei ihm wegen der unerträglichen Pressuren, Insolentien und Exactionen" beklagt, die seinen Soldaten zugefügt worden sind, besonders wegen der harten Exekution der Caprarischen Kontribution [wohl Regiment Caprara] im Amte Rehnen und der verursachten Feuersbrunst im Städtlein Lupitz. Er bitte, die Urheber zu bestrafen und Schadenersatz zu gewährleisten. Der Kurfürst gibt Montecuccoli die Order, dafür zu sorgen, dass solche Prozeduren eingestellt, die Täter bestraft und die Untertanen im Amt Rehnen nicht zugrunde getrieben" werden. ge Gewicht in Gramm: 500 Zus. 17 S., jeweils mit Adresse u. Siegel, 4°. Bestandsnummer des Verkäufers 54891
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