Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 1,0, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Lehrstuhl für Europäisches Straf- und Strafprozessrecht), Veranstaltung: Cyberkriminalität und Computerstrafrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch das 41. Strafrechtänderungsgesetz wurde 2007 der § 202c in das StGB eingefügt, der unter bestimmten Voraussetzungen unter anderem die Herstellung und die Verbreitung von Computerprogrammen, deren Zweck die Begehung einer Tat unter anderem nach § 202a StGB (Ausspähen von Daten) oder nach § 202b StGB (Abfangen von Daten) ist, unter Strafe stellt. Die vorliegende Arbeit zeigt Entstehehung, Tatbestand, Kritik und die bisherige Rechtsprechung zum § 202c StGB für die Nutzung von Hacking-Tools auf und versucht, die Frage zu beantworten, ob derzeit strafrechtlicht Risiken beim Umgang mit Hacking-Tools bestehen.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 1,0, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Lehrstuhl für Europäisches Straf- und Strafprozessrecht), Veranstaltung: Cyberkriminalität und Computerstrafrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch das 41. Strafrechtänderungsgesetz wurde 2007 der § 202c in das StGB eingefügt, der unter bestimmten Voraussetzungen unter anderem die Herstellung und die Verbreitung von Computerprogrammen, deren Zweck die Begehung einer Tat unter anderem nach § 202a StGB (Ausspähen von Daten) oder nach § 202b StGB (Abfangen von Daten) ist, unter Strafe stellt. Die vorliegende Arbeit zeigt Entstehehung, Tatbestand, Kritik und die bisherige Rechtsprechung zum § 202c StGB für die Nutzung von Hacking-Tools auf und versucht, die Frage zu beantworten, ob derzeit strafrechtlicht Risiken beim Umgang mit Hacking-Tools bestehen.
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Taschenbuch. Zustand: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 1,0, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Lehrstuhl für Europäisches Straf- und Strafprozessrecht), Veranstaltung: Cyberkriminalität und Computerstrafrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch das 41. Strafrechtänderungsgesetz wurde 2007 der 202c in das StGB eingefügt, der unter bestimmten Voraussetzungen unter anderem die Herstellung und die Verbreitung von Computerprogrammen, deren Zweck die Begehung einer Tat unter anderem nach 202a StGB (Ausspähen von Daten) oder nach 202b StGB (Abfangen von Daten) ist, unter Strafe stellt.Die vorliegende Arbeit zeigt Entstehehung, Tatbestand, Kritik und die bisherige Rechtsprechung zum 202c StGB für die Nutzung von Hacking-Tools auf und versucht, die Frage zu beantworten, ob derzeit strafrechtlicht Risiken beim Umgang mit Hacking-Tools bestehen. 16 pp. Deutsch. Bestandsnummer des Verkäufers 9783656226949
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Taschenbuch. Zustand: Neu. This item is printed on demand - Print on Demand Titel. Neuware -Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 1,0, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Lehrstuhl für Europäisches Straf- und Strafprozessrecht), Veranstaltung: Cyberkriminalität und Computerstrafrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch das 41. Strafrechtänderungsgesetz wurde 2007 der 202c in das StGB eingefügt, der unter bestimmten Voraussetzungen unter anderem die Herstellung und die Verbreitung von Computerprogrammen, deren Zweck die Begehung einer Tat unter anderem nach 202a StGB (Ausspähen von Daten) oder nach 202b StGB (Abfangen von Daten) ist, unter Strafe stellt. Die vorliegende Arbeit zeigt Entstehehung, Tatbestand, Kritik und die bisherige Rechtsprechung zum 202c StGB für die Nutzung von Hacking-Tools auf und versucht, die Frage zu beantworten, ob derzeit strafrechtlicht Risiken beim Umgang mit Hacking-Tools bestehen.BoD - Books on Demand, In de Tarpen 42, 22848 Norderstedt 16 pp. Deutsch. Bestandsnummer des Verkäufers 9783656226949
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Taschenbuch. Zustand: Neu. Druck auf Anfrage Neuware - Printed after ordering - Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 1,0, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Lehrstuhl für Europäisches Straf- und Strafprozessrecht), Veranstaltung: Cyberkriminalität und Computerstrafrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch das 41. Strafrechtänderungsgesetz wurde 2007 der 202c in das StGB eingefügt, der unter bestimmten Voraussetzungen unter anderem die Herstellung und die Verbreitung von Computerprogrammen, deren Zweck die Begehung einer Tat unter anderem nach 202a StGB (Ausspähen von Daten) oder nach 202b StGB (Abfangen von Daten) ist, unter Strafe stellt.Die vorliegende Arbeit zeigt Entstehehung, Tatbestand, Kritik und die bisherige Rechtsprechung zum 202c StGB für die Nutzung von Hacking-Tools auf und versucht, die Frage zu beantworten, ob derzeit strafrechtlicht Risiken beim Umgang mit Hacking-Tools bestehen. Bestandsnummer des Verkäufers 9783656226949
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Taschenbuch. Zustand: Neu. Strafbarkeitsrisiken von Hacking-Tools - ein Problem in der Praxis? | Dennis Marc Busch | Taschenbuch | 16 S. | Deutsch | 2012 | GRIN Verlag | EAN 9783656226949 | Verantwortliche Person für die EU: GRIN Publishing GmbH, Waltherstr. 23, 80337 München, info[at]grin[dot]com | Anbieter: preigu Print on Demand. Bestandsnummer des Verkäufers 106403486
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