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Taschenbuch. Zustand: Neu. Druck auf Anfrage Neuware - Printed after ordering - Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 7,3, Vrije Universiteit Amsterdam, Sprache: Deutsch, Abstract: Where is my vote Everyone connects these words of protest with the reelection of the Iranian President Mahmoud Ahmadinejad in June 2009. The revolts were recognized as reflecting sorrow concerning the inability of the people of Iran to express their opinions (and desires concerning who should lead the country) in a democratic fashion. Alongside consternation about the obvious violation of democratic principles existed the fear of a resumption of provocations against other states fear that turned out to be reasonable. The President of Iran has used every chance to emphasize that the country is able to build an atomic bomb. He expelled controlling authorities (for example, the International Atomic Energy Agency, or IAEA), and Iran has continued to secretly enrich uranium. The worry of the international community is that nuclear weapons will fall into the wrong hands, and that terrorists will make use of them.
Taschenbuch. Zustand: Neu. Druck auf Anfrage Neuware - Printed after ordering - Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 12, , Veranstaltung: Seminar Sport und Recht 2008 , Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Die Bereitschaft gewalttätig zu werden ist insbesondere bei Fußballgroßereignissen in seinen schlimmsten Auswüchsen zu beobachten. Während der Fußball WM 2006 befanden sich unter den ca. 3,2 Millionen Fans etwa 10000 gewaltbereite Zuschauer. Diese erschreckenden Zahlen sind Anlass genug, darzustellen, wie die Polizei und Veranstalter bei Fußballgroßereignissen diesem Problem Herr werden können. Zu diesem Zweck beschäftigt sich meine Arbeit mit Sicherheit und Ordnung bei Fußballgroßereignissen, deren gesetzmäßigen Grundlagen, verfassungsrechtlichen Problemen und praktischen Schwierigkeiten. , Abstract: Der Katalog polizeilichen und privatrechtlichen Maßnahmen des Einschreitens ist sichtlich beschränkt. Besonders, da man jede staatliche Beschränkung an dem hohen Gut des Verfassungsrechts messen muss. Diese hoch angelegte Grenze wird dennoch oft touchiert. Dies ist aber in den meisten Fällen mit den Grundrechten der Betroffenen zu vereinbaren. Bei Störern, die potentiell Leib und Leben ihrer Mitmenschen oder ein anderes hohes Gut gefährden, wird man regelmäßig eine Verhältnismäßigkeit erkennen können. Sofern Dritte von dem Einschreiten berührt werden, muss die Rechtfertigung noch eine Stufe höher angelegt werden, da die Grundrechte jener Nichtstörer keineswegs im gleichen Maße beschnitten werden dürfen. Das hoheitliche Handeln verfolgt dabei im Wesentlichen das Ziel die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu erhalten. Dieses stimmt wiederrum mit dem Interesse der friedlichen Zuschauer überein. Demnach kann man auch hier im Zweifel von einer Verhältnismäßigkeit des Eingriffs ausgehen. Schließlich darf man aber nicht verkennen, dass im Sonderfall das Ergebnis auch anders ausfallen kann. In der Praxis hat sich erwiesen, dass jedwedes staatliches Einschreiten im Zusammenhang mit Fußballveranstaltungen effektiv Gefahren vorbeugt. Die Veranstalter haben auf Grund der im bürgerlichen Recht verankerten Privatautonomie schon von vornherein die Möglichkeit eine Vielzahl von Präventivmaßnahmen einzurichten, soweit sie nicht gegen die Generalklauseln der Guten Sitten, der Sittenwidrigkeit oder sonstigen Normen des Zivilrechts verstoßen. So verlangen sie dem Vertragspartner schon im Vorfeld ab, auf sicherheitsgefährdendes Verhalten zu verzichten. Bei einem widerrechtlichen Verstoß gegen die Vertragsbedingungen behält sich der Veranstalter vor, Sanktionen gegen den betroffenen Besucher auszusprechen. Erwiesenermaßen führen die privatrechtlichen Maßnahmen durch den Veranstalter in Korrespondenz mit polizeilichem Handeln ebenso zu einer wirksamen Gefahrenprävention. Natürlich werden Wünsche geäußert, sowohl der Polizei als auch dem Veranstalter eine Reihe weiterer Instrumente an die Hand zu geben. Es wäre jedoch falsch, das Fußballereignis zur Sicherheitsgroßveranstaltung zu deklarieren. Schließlich sollte doch der Sport im Vordergrund des Interesses stehen.
Taschenbuch. Zustand: Neu. Sicherheit und Ordnung bei Fußballgroßereignissen | Florian Ruhs | Taschenbuch | Aus der Reihe: [.] stipendiaten-wissen | 36 S. | Deutsch | 2009 | GRIN Verlag | EAN 9783640347056 | Verantwortliche Person für die EU: GRIN Publishing GmbH, Waltherstr. 23, 80337 München, info[at]grin[dot]com | Anbieter: preigu.
Sprache: Deutsch
Verlag: GRIN Verlag, GRIN Verlag Jul 2011, 2011
ISBN 10: 364095680X ISBN 13: 9783640956807
Anbieter: BuchWeltWeit Ludwig Meier e.K., Bergisch Gladbach, Deutschland
Taschenbuch. Zustand: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 7,3, Vrije Universiteit Amsterdam, Sprache: Deutsch, Abstract: Where is my vote Everyone connects these words of protest with the reelection of the Iranian President Mahmoud Ahmadinejad in June 2009. The revolts were recognized as reflecting sorrow concerning the inability of the people of Iran to express their opinions (and desires concerning who should lead the country) in a democratic fashion. Alongside consternation about the obvious violation of democratic principles existed the fear of a resumption of provocations against other states fear that turned out to be reasonable. The President of Iran has used every chance to emphasize that the country is able to build an atomic bomb. He expelled controlling authorities (for example, the International Atomic Energy Agency, or IAEA), and Iran has continued to secretly enrich uranium. The worry of the international community is that nuclear weapons will fall into the wrong hands, and that terrorists will make use of them. 20 pp. Deutsch.
Anbieter: BuchWeltWeit Ludwig Meier e.K., Bergisch Gladbach, Deutschland
Taschenbuch. Zustand: Neu. This item is printed on demand - it takes 3-4 days longer - Neuware -Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 12, , Veranstaltung: Seminar Sport und Recht 2008 , Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Die Bereitschaft gewalttätig zu werden ist insbesondere bei Fußballgroßereignissen in seinen schlimmsten Auswüchsen zu beobachten. Während der Fußball WM 2006 befanden sich unter den ca. 3,2 Millionen Fans etwa 10000 gewaltbereite Zuschauer. Diese erschreckenden Zahlen sind Anlass genug, darzustellen, wie die Polizei und Veranstalter bei Fußballgroßereignissen diesem Problem Herr werden können. Zu diesem Zweck beschäftigt sich meine Arbeit mit Sicherheit und Ordnung bei Fußballgroßereignissen, deren gesetzmäßigen Grundlagen, verfassungsrechtlichen Problemen und praktischen Schwierigkeiten. , Abstract: Der Katalog polizeilichen und privatrechtlichen Maßnahmen des Einschreitens ist sichtlich beschränkt. Besonders, da man jede staatliche Beschränkung an dem hohen Gut des Verfassungsrechts messen muss. Diese hoch angelegte Grenze wird dennoch oft touchiert. Dies ist aber in den meisten Fällen mit den Grundrechten der Betroffenen zu vereinbaren. Bei Störern, die potentiell Leib und Leben ihrer Mitmenschen oder ein anderes hohes Gut gefährden, wird man regelmäßig eine Verhältnismäßigkeit erkennen können. Sofern Dritte von dem Einschreiten berührt werden, muss die Rechtfertigung noch eine Stufe höher angelegt werden, da die Grundrechte jener Nichtstörer keineswegs im gleichen Maße beschnitten werden dürfen. Das hoheitliche Handeln verfolgt dabei im Wesentlichen das Ziel die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu erhalten. Dieses stimmt wiederrum mit dem Interesse der friedlichen Zuschauer überein. Demnach kann man auch hier im Zweifel von einer Verhältnismäßigkeit des Eingriffs ausgehen. Schließlich darf man aber nicht verkennen, dass im Sonderfall das Ergebnis auch anders ausfallen kann. In der Praxis hat sich erwiesen, dass jedwedes staatliches Einschreiten im Zusammenhang mit Fußballveranstaltungen effektiv Gefahren vorbeugt. Die Veranstalter haben auf Grund der im bürgerlichen Recht verankerten Privatautonomie schon von vornherein die Möglichkeit eine Vielzahl von Präventivmaßnahmen einzurichten, soweit sie nicht gegen die Generalklauseln der Guten Sitten, der Sittenwidrigkeit oder sonstigen Normen des Zivilrechts verstoßen. So verlangen sie dem Vertragspartner schon im Vorfeld ab, auf sicherheitsgefährdendes Verhalten zu verzichten. Bei einem widerrechtlichen Verstoß gegen die Vertragsbedingungen behält sich der Veranstalter vor, Sanktionen gegen den betroffenen Besucher auszusprechen. Erwiesenermaßen führen die privatrechtlichen Maßnahmen durch den Veranstalter in Korrespondenz mit polizeilichem Handeln ebenso zu einer wirksamen Gefahrenprävention. Natürlich werden Wünsche geäußert, sowohl der Polizei als auch dem Veranstalter eine Reihe weiterer Instrumente an die Hand zu geben. Es wäre jedoch falsch, das Fußballereignis zur Sicherheitsgroßveranstaltung zu deklarieren. Schließlich sollte doch der Sport im Vordergrund des Interesses stehen. 36 pp. Deutsch.
Sprache: Deutsch
Verlag: GRIN Verlag, GRIN Verlag Jul 2011, 2011
ISBN 10: 364095680X ISBN 13: 9783640956807
Anbieter: buchversandmimpf2000, Emtmannsberg, BAYE, Deutschland
Taschenbuch. Zustand: Neu. This item is printed on demand - Print on Demand Titel. Neuware -Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 7,3, Vrije Universiteit Amsterdam, Sprache: Deutsch, Abstract: ¿Where is my vote ¿ Everyone connects these words of protest with the reelection of the Iranian President Mahmoud Ahmadinejad in June 2009. The revolts were recognized as reflecting sorrow concerning the inability of the people of Iran to express their opinions (and desires concerning who should lead the country) in a democratic fashion. Alongside consternation about the obvious violation of democratic principles existed the fear of a resumption of provocations against other states¿fear that turned out to be reasonable. The President of Iran has used every chance to emphasize that the country is able to build an atomic bomb. He expelled controlling authorities (for example, the International Atomic Energy Agency, or IAEA), and Iran has continued to secretly enrich uranium. The worry of the international community is that nuclear weapons will fall into the wrong hands, and that terrorists will make use of them.Books on Demand GmbH, Überseering 33, 22297 Hamburg 20 pp. Deutsch.
Sprache: Deutsch
Verlag: GRIN Verlag, GRIN Verlag Jun 2009, 2009
ISBN 10: 3640347056 ISBN 13: 9783640347056
Anbieter: buchversandmimpf2000, Emtmannsberg, BAYE, Deutschland
Taschenbuch. Zustand: Neu. This item is printed on demand - Print on Demand Titel. Neuware -Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 12, , Veranstaltung: Seminar Sport und Recht 2008 , Sprache: Deutsch, Abstract: Der Katalog polizeilichen und privatrechtlichen Maßnahmen des Einschreitens ist sichtlich beschränkt. Besonders, da man jede staatliche Beschränkung an dem hohen Gut des Verfassungsrechts messen muss. Diese hoch angelegte Grenze wird dennoch oft touchiert. Dies ist aber in den meisten Fällen mit den Grundrechten der Betroffenen zu vereinbaren. Bei Störern, die potentiell Leib und Leben ihrer Mitmenschen oder ein anderes hohes Gut gefährden, wird man regelmäßig eine Verhältnismäßigkeit erkennen können. Sofern Dritte von dem Einschreiten berührt werden, muss die Rechtfertigung noch eine Stufe höher angelegt werden, da die Grundrechte jener Nichtstörer keineswegs im gleichen Maße beschnitten werden dürfen. Das hoheitliche Handeln verfolgt dabei im Wesentlichen das Ziel die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu erhalten. Dieses stimmt wiederrum mit dem Interesse der friedlichen Zuschauer überein. Demnach kann man auch hier im Zweifel von einer Verhältnismäßigkeit des Eingriffs ausgehen. Schließlich darf man aber nicht verkennen, dass im Sonderfall das Ergebnis auch anders ausfallen kann. In der Praxis hat sich erwiesen, dass jedwedes staatliches Einschreiten im Zusammenhang mit Fußballveranstaltungen effektiv Gefahren vorbeugt. Die Veranstalter haben auf Grund der im bürgerlichen Recht verankerten Privatautonomie schon von vornherein die Möglichkeit eine Vielzahl von Präventivmaßnahmen einzurichten, soweit sie nicht gegen die Generalklauseln der Guten Sitten, der Sittenwidrigkeit oder sonstigen Normen des Zivilrechts verstoßen. So verlangen sie dem Vertragspartner schon im Vorfeld ab, auf sicherheitsgefährdendes Verhalten zu verzichten. Bei einem widerrechtlichen Verstoß gegen die Vertragsbedingungen behält sich der Veranstalter vor, Sanktionen gegen den betroffenen Besucher auszusprechen. Erwiesenermaßen führen die privatrechtlichen Maßnahmen durch den Veranstalter in Korrespondenz mit polizeilichem Handeln ebenso zu einer wirksamen Gefahrenprävention. Natürlich werden Wünsche geäußert, sowohl der Polizei als auch dem Veranstalter eine Reihe weiterer Instrumente an die Hand zu geben. Es wäre jedoch falsch, das Fußballereignis zur Sicherheitsgroßveranstaltung zu deklarieren. Schließlich sollte doch der Sport im Vordergrund des Interesses stehen.Books on Demand GmbH, Überseering 33, 22297 Hamburg 36 pp. Deutsch.
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Taschenbuch. Zustand: Neu. A critical analysis of the current crisis concerning the development of military programs by Iran | Florian Ruhs | Taschenbuch | Aus der Reihe: [.] stipendiaten-wissen | 20 S. | Deutsch | 2011 | GRIN Verlag | EAN 9783640956807 | Verantwortliche Person für die EU: GRIN Publishing GmbH, Waltherstr. 23, 80337 München, info[at]grin[dot]com | Anbieter: preigu Print on Demand.